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Ehemaliges Bahnhofsgebäude in Meeder-Wiesenfeld
Kaufpreis: auf Anfrage
Wohnfläche: ca. 130 m²
Grundstück: ca. 897 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: Provisionspflichtig
Objektdaten Sonstige
Wohnfläche: ca. 130 m²
Grundstück: ca. 897 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 1927
Objektbeschreibung
Das ehemalige Bahnhofsgebäude befindet sich am Ortsausgang neben der eingleisigen Bahnlinie Coburg - Bad Rodach. Es wird nicht mehr für Bahnbetriebszwecke genutzt und ist nicht vermietet. Der bauliche Zustand ist stark sanierungsbedürftig.
Die verkaufte Grundstücksfläche beträgt ca. 897 m², die geschätzte Wohnfläche ca. 130 m².
Lage
Meeder ist eine Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Coburg mit ungefähr 4.000 Einwohnern. Das ehemalige Bahnhofsgebäude befindet sich im Ortsteil Wiesenfeld.
Sonstige Angaben
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers.
Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Konditionen:
Bitte senden sie ihr Kaufangebot mit dem Betreff Kaufangebot für Bahnhofsgebäude Meeder-Wiesenfeld an o.g. Anschrift.
Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.