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Ehemaliges Bahnbetriebswerk in Nordhausen zu verkaufen
Preis: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Preis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Halle/ Produktionsfläche
Grundstück: ca. 11500 m²
Objektbeschreibung
Der Kaufgegenstand hat eine Größe von ca. 11.500 m² und ist auf beiligendem Lageplan gelb dargestellt. Das Grundstück ist mit einem ehem. Lokschuppen sowie mit weiteren bahntypischen Nebenanlagen bebaut. Das Grundstück ist nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt.
Lage
Nordhausen, gelegen im gleichnamigen Landkreis, ist eine Stadt am Südrand des Harzes und beheimatet ca. 41.000 Einwohner. Nordhausen ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort gelegen im logistischen Zentrum Deutschlands an der Autobahn A 38. Somit bildet Nordhausen die verkehrstechnische Verbindung zu den Industrieräumen Halle/Leipzig und Kassel/Göttingen sowie dem Ruhrgebiet. Die Entfernung zur südlich gelegenen Landeshauptstadt Erfurt beträgt ca. 70 km.
Das angebotene Grundstück befindet sich südlich des 2 km entfernten Stadtzentrums in Bahnhofsnähe.
Sonstige Angaben
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren.
Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers.
Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Konditionen:
Bitte senden Sie Ihr Kaufangebot mit dem Betreff Kaufangebot für Nordhausen (IPE 1009731) an o.g. Anschrift. Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.