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Ehemaliger Lokschuppen und Freifläche in Malchin
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 8900 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 8900 m²
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein ehemaliger Lokschuppen samt Umgebungsfläche im Gewerbegebiet von Malchin. Die Flächen werden durch die Straßen Fabrikstraße und Industriegelände erschlossen. Neben dem Lokschuppen befinden sich noch drei weitere Gebäude auf der Verkaufsfläche. Die Gebäude stehen nicht unter Denkmalschutz.
Lage
Malchin liegt im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern im Nordwesten der &quoMecklenburgischen Seenplatte&quo. Das Gelände liegt in einem Gewerbegebiet unweit der A 104.
Sonstige Angaben
Beim Verkauf müssen betriebsnotwendige Kabel und Leitungen dinglich gesichert werden.
Energieausweis:
Die mitverkauften Gebäude fallen nicht unter § 1 Abs. 2 EnEV. Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
Hinweise:
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren.
Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers.
Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Konditionen:
Bitte senden Sie Ihr Kaufangebot mit dem Betreff Kaufangebot für IPE 1004593 AB bis zum 28.10.2016 an o.g. Anschrift. Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.