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Ehemaliger Gasthof mit Fremdenzimmer in Bürg zu verpachten
Kaltmiete: € 1.500,00
Immobilientyp: Hotel/Gastronomie
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 1.500,00
Mieterprovision: 3,57 Netto-Monatskaltmieten (inkl. MwSt.) inkl. MwSt.
Nebenkosten: € 150,00
Energie & Baujahr
Baujahr: 1984
Objektbeschreibung
Diese ehemalige schwäbische Gastwirtschaft mit Fremdenzimmer liegt sehr zentral im Ort Winnenden-Bürg.
Idealerweise bietet sich das Lokal für eine Weinstube mit schwäbischer Küche oder aber auch einer rustikalen Pizzeria an. Im ersten OG sind 4 - 5 Fremdenzimmer und im DG eine 2-Zimmer-Geschäftswohnung.
Ausstattungsbeschreibung
- Fliesen
- Teppichböden
- DG: Geschäftswohnung
- OG: 4 - 5 Fremdenzimmer
- Gastraum mit ca. 70 - 80 Sitzplätzen
- Küche mit allen Elektrogeräten und Kühlraum vorhanden
- Brauereifrei
- Sanitärbereich (Damen und Herren im Lokal)
Der Energieausweis ist in Erstellung.
Lage
Bürg (Winnenden), Ortsteil von Winnenden, Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg.Winnenden ist eine Stadt rund 20 Kilometer nordöstlich von Stuttgart in Baden-Württemberg. Sie ist die fünftgrößte Stadt des Rems-Murr-Kreises und ein Unterzentrum im Mittelbereich Waiblingen/Fellbach der Region Stuttgart. Seit 1. Januar 1973 ist Winnenden eine Große Kreisstadt.
Sonstige Angaben
Geschäfts- und Provisionsvereinbarungen
Sämtliche Angaben basieren auf den Daten, die uns vom Eigentümer / Vermieter genannt wurden, Wir bemühen uns, möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten und weiterzuleiten. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen.
Dieses Angebot ist vom Empfänger vertraulich zu behandeln, jede Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Maklers ist unzulässig. Ist dem Empfänger das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so hat er dies dem Makler unverzüglich (binnen Wochenfrist) mitzuteilen.
Mit Abschluss des Mietvertrages wird das vom Mieter zu bezahlende Maklerhonorar in Höhe von 3,57 Netto-Monatskaltmieten inkl. MwSt. zur Zahlung fällig.
Hinweis zum Energieausweis:
Am 01. Mai 2014 ist die EnEV 2014 in Kraft getreten. Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen nach Fertigstellung eingesehen werden.
Stichworte:
Nutzfläche: 350,00 m², Gesamtfläche: 350,00 m²