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Ehemalige Ladestraße der Deutschen Bahn in Bannberscheid
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 10436 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 10436 m²
Objektbeschreibung
Es handelt sich um ein schmales Flächenband in Ortsrandlage, unmittelbar angrenzend an die Bahnstrecke von Erdbach nach Motabaur. Ca. 1.700 m² sind derzeit zur Lagerung von Baugeräten vermietet.
Lage
Bannberscheid ist eine Ortsgemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz. Der Ort liegt ca. 3 km nördlich von Montabaur und ist über die B 255 und die A 3 an das Fernstraßennetz angebunden. Das Grundstück befindet sich am südöstlichen Rand einer gewachsenen Mischbebauung, tlw. im Außenbereich.
Sonstige Angaben
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren.
Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers.
Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Konditionen:
Bitte senden Sie Ihr Kaufangebot mit dem Betreff Kaufangebot für ehemalige Ladestraße in Bannberscheid an o.g. Anschrift.
Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.