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Ehem. Bw in Chemnitz zu verkaufen
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 64500 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 64500 m²
Objektbeschreibung
Der Kaufgegenstand hat eine Größe von ca. 64.500 m² und ist im beiliegenden Lageplan grün dargestellt. Das unregelmäßig geschnittene Grundstück ist mit bahntypischen Gebäuden bebaut. Der Kaufgegenstand ist nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt.
Lage
Chemnitz ist eine kreisfreie Stadt im Südwesten des Freistaates Sachsen. Sie ist die drittgrößte Stadt Sachsens, welche rund 240.000 Einwohner beheimatet. Das inselartige Grundstück befindet sich im Norden von Chemnitz. Der Chemnitzer Hauptbahnhof befindet sich südlich der Glösaer Straße. Über die angrenzende Bundesstraße B 107 und B 169 ist die Bundesautobahn A 4, über die B 173 ist die Bundesautobahn A 72 erreichbar.
Sonstige Angaben
Ein Energieausweis für das aufstehende Werkstattgebäude befindet sich momentan in Erstellung.
Hinweise:
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren.
Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers.
Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Konditionen:
Bitte senden Sie Ihr Kaufangebot mit dem Betreff Kaufangebot für Bw Chemnitz, IPE 1001071 bis zum 29.09.2016 an o.g. Anschrift. Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.