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Eckgrundstück an der Bundesstraße 2
Preis: € 92.500,00
Grundstücksfläche: ca. 3337 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 92.500,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 3337 m²
Objektbeschreibung
Die Liegenschaft ist unbebaut. Auf dem Flurstück 29/2 befinden sich noch Reste einer Garage.
Im Straßenraum der Leipziger Straße und der H.- Hildebrand- Straße befinden sich die Medienanschlüsse für Elektroenergie, Telekommunikation, Trink- und Schmutzwasser sowie Erdgas.
Im Flächennutzungsplan wird Gebiet nach § 4 der BauNVO (Baunutzungs-verordnung) als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, jedoch im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB).
Lage
Das Grundstück liegt im Süden der Stadt Frankfurt (Oder). Es befindet sich an der südlichen Seite der Leipziger Straße und westlichen Seite der Heinrich- Hildebrand- Straße, ca. 1,5 km vom Stadtzentrum entfernt.
Direkt gegenüber des Grundstückes befindet sich eine Straßenbahnhaltestelle.
Stadtzentrum und Bahnhof sind mit öffentlichen Verkehrsmittel gut zu erreichen.
Sonstige Angaben
Nutzungsmöglichkeiten:
1. Eckbebauung (zusammenhängende Bebauungsstruktur) mit mind. 3- Geschossen (III-IV Geschosse) in ansprechender architektonischer Gestaltung unter Ausschluss von Einzelhandelseinrichtungen (Erdgeschossläden bis max. 100 m² möglich)
2. Einzelveräußerung unter Teilung des Areals für Bebauung als Mehrfamilienreihenhaus- Bebauungszeile und freistehende Stadtvillen, zwei- bis dreigeschossig.
Stellplätze (vorgeschlagen werden überdachte Stellplatzanlagen, evtl. mit Begrünung) sind entsprechend Bbg. Bauordnung innerhalb des Grundstücksareals zu schaffen.
Konkrete Nutzungsabsichten sind über eine Bauvoranfrage mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) abzustimmen.
Garantieausschluss:
Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit des Grundstücks, des Gebäudes, der Anlagen und Einrichtungen übernimmt die Stadt Frankfurt (Oder) keine Garantie.
Die in diesen Exposes/Beschreibungen enthaltenen Angaben gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sie sind auch keine Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Kaufinteressent ist in jedem Fall gehalten, sich über den Gegenstand ein eigenes Bild zu verschaffen und die für seine Kaufentscheidung notwendigen Informationen selbständig einzuholen.
Kontakt:
Herr Strehlau
Amt Zentrales Immobilienmanagement
Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335/552 6535
E-Mail: [email protected]