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Ebenerdiger Bauplatz in gewachsenem Neubaugebiet
Preis: € 45.000,00
Grundstücksfläche: ca. 560 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 45.000,00
Käuferprovision: 2500 Euro zzgl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 560 m²
Objektbeschreibung
Das Baugrundstück ist ebenerdig mit leichtem Gefälle.
Eine Bebauung ist mit einem Bungalow oder maximal 1 1/2 geschossig möglich.
Ausstattungsbeschreibung
+ Grundstücksgröße ca. 560 m²
Lage
Der Ort Niederkirchen, mit 2200 Einwohnern, zählt zur Verbandsgemeinde Otterberg. Hier vereinen sich ländliches Wohnen und gute Verkehrsanbindung an die B270 oder B48. Im Supermarkt direkt am Ortseingang findet man alles für den täglichen Bedarf. Ein Kindergarten sowie die Grundschule sind direkt im Ort, weiterführende Schulen mit dem öffentlichen Nahverkehr gut zu erreichen. Die Busverbindungen zur Verbandsgemeinde Otterberg und nach Kaiserslautern sind zufriedenstellend. Entfernung nach Otterberg ca. 12 km.
Entfernung zur Kreisstadt Kaiserslautern-Zentrum ca. 22 km.
Die Ortsgemeinde Niederkirchen ist sowohl über die A6 (Mannheim-Saarbrücken-Trier) als auch über die A63 (Kaiserslautern-Mainz-Frankfurt-Koblenz) an den überregionalen Verkehr angebunden.
Die Anschlüsse an die A6 und A63 sind in ca. 15-20 Fahrminuten erreichbar.
Sonstige Angaben
Wichtiger Hinweis:
Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.