Startseite > Immobilien > Gewerbeimmobilien mieten > Hamburg
**Ebenerdige Lagerflächen** 1
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
EDV-Verkablung
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei diesem Objekt um ein provisionspflichtiges Angebot unseres Hauses handelt. Die Provisionssätze entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Miete (netto), monatl. je m²: € 6.100,00
Objektbeschreibung
Das hier angebotene Objekt befindet sich im attraktiven Standort Hamburg-Stellingen. Das Grundstück ist über eine asphaltierte Zufahrt zu erreichen.
Auf dem Gelände befinden sich Büro- und Lagerflächen in verschiedensten Größenordnungen.
Ausstattungsbeschreibung
Die stützenfreie Lagerfläche wird über diverse Oberlichter mit ausreichend Tageslicht versorgt.
Über einen direkten Zugang gelangen Sie zu den Verwaltungs- und Sanitärräumlichkeiten im 1. OG.
Die Andienung erfolgt über eine Doppelflügeltür.
Davor befindet sich eine überdachte Ladezone, die widerrum über ein ebenerdiges Rolltor anzudienen ist.
Die Deckenhöhe beträgt ca. 6,00 m UKB.
Die Flächen werden durch eine Gasheizung beheizt.
Lage
Das Grundstück liegt verkehrsgünstig nordwestlich der Hamburger City. Aufgrund der hervorragenden Anbindung ist dieser Standort sehr gefragt.
In unmittelbarer Nähe der BAB 7, zwischen den Anschlussstellen HH-Stellingen und HH-Volkspark, in einem Gewerbegebiet, nur wenige Fahrminuten vom Elbtunnel entfernt. Eine Querverbindung zwischen Ring 2 und 3 (Farnhornweg/ Binsbarg) verläuft in Grundstücksnähe. Der S-Bahnhof Stellingen ist nur wenige Gehminuten entfernt.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
********************************************************************
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung, vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.