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Doppelhaushälfte wenige Minuten zur Burg Lichtenberg 1
Kaufpreis: € 115.000,00
Wohnfläche: ca. 100 m²
Zimmer: 3
Grundstück: ca. 634 m²
Garage/ Stellplatz
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 115.000,00
Käuferprovision: 3,57% inkl. MwSt.
Objektdaten Doppelhaushälfte
Wohnfläche: ca. 100 m²
Grundstück: ca. 634 m²
Zimmer: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1953
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Raumaufteilung:
Erdgeschoss:
- Eingangsbereich
- Wohnbereich
- Essbereich
- Küche mit EBK zum Wohnbereich offen
- Balkon
Obergeschoss:
- Schlafzimmer mit Holzfachwerk und Verbindungstür zum
- Kinderzimmer
- Badezimmer mit Dusche und WC von 2005
- Etagenflur
Dachgeschoss:
- Speicher
Kellergeschoss:
- Kellerraum gefliest
- Kellerraum / Waschküche
- Badezimmer mit Wanne und Dusche von 2005
Sonstiges:
- gepflasterte Hofeinfahrt
- Einzelgarage
- kleine Terrasse
- Grundstück mit Baumbestand
- Elektroinstallation ca. 2004 erneuert
- weitere Stellplätze vor und hinter dem Haus
Ausstattungsbeschreibung
Wohnfläche: 100m²
Grundstück: 634m²
Baujahr: 1953
Heizung: Gaszentralheizung von Buderus aus 2004 mit Flachheizkörpern
Fenster: doppelt verglaste Holzfenster
Böden: Dielenboden, Laminat, Fliesen
Lage
Der Ort Körborn liegt 4 km von Kusel entfernt mit guter Verkehrsanbindung an die Autobahn A 62.
Sonstige Angaben
Wichtiger Hinweis:
Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Stichworte:
Anzahl der Schlafzimmer: 2, Anzahl der Badezimmer: 1