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Doppelhaushälfte in Spornitz zu verkaufen
Kaufpreis: € 13.500,00
Wohnfläche: ca. 108 m²
Zimmer: 4
Grundstück: ca. 357 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 13.500,00
Käuferprovision: Unsere Immobilien werden provisionsfrei angeboten.
Objektdaten Doppelhaushälfte
Wohnfläche: ca. 108 m²
Grundstück: ca. 357 m²
Zimmer: 4
Energie & Baujahr
Baujahr: 1960
Objektbeschreibung
Doppelhaushälfte in Spornitz zu verkaufen
Ausstattungsbeschreibung
Bei der Doppelhaushälfte handelt es sich um ein 1 1/2 geschossiges Wohnhaus in massiver Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss. Das Gebäude ist teilweise unterkellert. Die Fassade des hauses besteht aus Klinkermauerwerk. Das Dach wurde aus einer Holzkonstruktion hergestellt und als Krüppelwalmdach ausgebildet. Es ist mit Dachsteinen eingedeckt. Hofseitig besitzt das Gebäude eine Gaube. Bei den Fenstern handelt es sich um Holzfenster mit Isolierverglasung. Hofseitigbesitzt das Geböude eine Terrasse, die unterkellert ist. An der Giebelseite des Gebäudes ist eine Loggia anzufinden, die mit einem Geländer versehen wurde. Von der Loggia aus ist der Spitzboden des Gebäudes über eine Anlegeleiter erreichbar.
Modernisierung:
1993, Erneuerung der Fenster, heizung, Fassade, Dach
1999, Erneuerung der Klärgrube Kellergeschoss: 2 Räume, 1 Heizraum, 1 Treppenraum
Erdgeschoss: 1 Wohnzimmer, 1 Küche, 1 Bad/WC, 1 Flur, 1 Windfang
Dachgeschoss: 3 Wohnräume, 1 Loggia
Lage
Der Ort Spornitz, im südwestlichen Bereich des Landkreises Parchim gelegen, hat ca. 1.500 Einwohner. Die Doppelhaushälfte liegt am Rand des Dorfes, nur ca. 400m vom Ortszentrum entfernt. Spornitz grenzt an das Landschatfsschutzgebietes "Lewitz".
Sonstige Angaben
Von außen macht das Haus einen sehr guten Eindruck. Das Grundstück ist wegen des Leerstands verwildert. Das gesamte Grundstück ist komplett zugewachsen, was auch sehr stark den Eingangsbereich betrifft. Der Innenbereich des Hauses bedarf einer umfassenden Sanierung.
Ein Energieausweis liegt nicht vor. Das Haus ist bezugsfrei. Gasheizung.
Auf der Verkäuferseite hat sich zwischenzeitlich die Notwendigkeit der Klärung der Erbfolge ergeben. Ein Kaufvertrag könnte voraussichtlich erst im 1. Quartal 2015 geschlossen werden.
Stichworte:
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern