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Diverse Hallen- und Produktionsflächen im Gewerbepark | Düsseldorf-Heerdt 8

Region: Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Anzeige vom: 17 Juli, 3:31
Aufrufe: 0
ID: vyj5nXn1
Vorsichtige Handel, betrogen zu vermeiden.
Fotos

Kaltmiete: auf Anfrage

Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche

Kostenübersicht

Kaltmiete: auf Anfrage

Mieterprovision: provisionspflichtig für den Mieter

Ausstattungsbeschreibung

- ca. 4,00 m bis 8,00 m Hallenhöhe UKB
- ca. 2,5 t - 5 t/m² Bodentraglast
- Andienung über ebenerdige Tore (ca. 3,50 x 3,00 m und ca. 4,00 x 3,80 m), teilweise überdachte Rampen und Schrägrampen
- Gasdeckenstrahlheizung
- teilweise Fensterbänder vorhanden
- ausreichend Frei- und Rangierfläche vorhanden
- ausreichend PKW-Stellplätze vorhanden
- ausreichend LKW-Stellplätze vorhanden
- teilweise Lagermeisterbüros vorhanden
- teilweise Sanitärflächen in den Hallen vorhanden

Büroflächen teilweise in den Hallen bereits integriert, bei Bedarf sind weitere Büroflächen optional verfügbar.

Lage

Die Liegenschaft befindet sich im Düsseldorfer Stadtteil Heerdt, der sehr verkehrsgünstig gelegen ist, die A 52 und die L 392 sind in Kürze zu erreichen, der Anschluß an den ÖPNV ist als sehr gut zu bezeichnen, der Flughafen Düsseldorf International ist nur ca. 15 km entfernt.

- Autobahn A 52 in ca. 3 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 10 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 30 Fahrminuten

Sonstige Angaben

Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten / nachgewiesenen Objekt - innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn - wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.

Stichworte:
Gesamtfläche: 1312,00 m², Hallenhöhe: 8,00 m

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