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Direkt Einziehen: Dachgeschosswohnung in Rockenhausen
Kaufpreis: € 44.500,00
Wohnfläche: ca. 43 m²
Zimmer: 2
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 44.500,00
Käuferprovision: 3,57% zzgl. MwSt.
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 43 m²
Zimmer: 2
Energie & Baujahr
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Schöne und sehr gepflegte 2 Zimmer-Küche-Bad-Wohnung im Dachgeschoss eines 12-Familienhauses. Die Wohnung in dem 1997 erbauten Anwesen wurde größtenteils mit Laminat ausgelegt, und verfügt über einen Stellplatz vor dem Haus. Die Einheit befindet sich in einem sehr gepflegten Zustand, die Nachbarschaft ist sehr angenehm.
Ausstattungsbeschreibung
+ 2 Zimmer, Küche, Bad
+ Zentralheizung
+ Stellplatz inklusive
Lage
Die Verbandsgemeinde Rockenhausen liegt auf halber Strecke zwischen Kaiserslautern und Bad Kreuznach im Alsenztal, ca. eine Stunde von der Landeshauptstadt Mainz entfernt und westlich des Donnersberges, der mit 687 m der höchste Berg der Pfalz ist.
Charakteristisch für die Nordpfalz ist die hügelige Landschaft, das Nordpfälzer Bergland. Immer wieder aufs Neue bietet sie faszinierende Ausblicke. Bewaldete Flächen, mit Hecken und Gebüschen durchzogene Felder und Wiesen und romantische Bachtäler wechseln hier einander ab.
Die sonnenverwöhnten Steillagen des Alsenztals nördlich von Rockenhausen gehören zum pfälzischen Teil des Nahe-Weinbaugebietes.
Sonstige Angaben
Wichtiger Hinweis:
Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Stichworte:
Anzahl der Schlafzimmer: 1, Anzahl der Badezimmer: 1