Startseite > Immobilien > Haus kaufen > Wetteraukreis
Direkt am Marktplatz Butzbach: Haus zu verkaufen
Kaufpreis: € 400.000,00
Wohnfläche: ca. 400 m²
Grundstück: ca. 225 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 400.000,00
Käuferprovision: Die Maklerprovision in Höhe von 4,76 % (inkl. USt) ist verdient und fällig mit Abschluss des Kaufvertrags, sie ist vom Käufer zu zahlen.
Objektdaten Mehrfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 400 m²
Grundstück: ca. 225 m²
Etagenzahl: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: ca. 1690
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Lage
In der Kernstadt von Butzbach gelegenes, im 17. Jahrhundert erbautes, großzügiges Fachwerk-Wohn- und Geschäftshaus unmittelbar am Marktplatz gelegen.
Das Haus verfügt über eine Gas-Zentralheizung, die beiden Wohnungen und der Laden sind gut vermietet, die Rendite beträgt 4,4 %, steigerungsfähig.
Sonstige Angaben
Alle Informationen beruhen auf Angaben des Eigentümers, für die der Makler keine Haftung übernimmt. Die Anmietung ist für den Mieter provisionsfrei. Es wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen, die auf Anforderung zugeschickt werden.
Die hier eingestellten Flächendefinitionen sind mit größter Sorgfalt recherchiert, erheben jedoch nicht den Anspruch auf Alleingültigkeit und werden lediglich unverbindlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt.
Lagebeschreibung:
Butzbach, verkehrsgünstig gelegen an A5 und A45 sowie B3 und B 275, liegt zwischen den beiden Oberzentren Frankfurt (35 km) und Gießen (18 km). Eigener Eisenbahnanschluss. Sehr gute Infrastruktur mit schöner, ausgepräger Fachwerk-Innenstadt.
Vom Grundstück aus sind es nur 10m bis auf den Marktplatz, sehr vorteilhafte Lage, stark frequentiert.
Hinweis:
Hinweis: Als Immobilienmakler sind wir verpflichtet, nach § 2 Absatz 1 Satz 10 des Geldwäschegesetzes die Identität unserer Kunden festzustellen. Insbesondere beim Verkauf / Kauf von Immobilien sind wir daher dazu angehalten, im Zweifelsfall Ihre Identität zu prüfen.
Bei Vermietungen verlangen wir von den Mietern eine Selbstauskunft, die Vorlage der letzten drei Gehaltsbescheinigungen sowie eine Schufa-Auskunft. Ein Formular einer Selbstauskunft ist unserer Anzeige beigefügt, bitte bringen Sie diese ausgefüllt zum Besichtigungstermin mit.
Wir weisen ferner darauf hin, dass wir uns vorbehalten, nach § 4 WoVermRG eine Aufwandspauschale von 25 EUR zu berechnen, sollten Sie einen vereinbarten Besichtigungstermin nicht wahrnehmen bzw spätestens 2 Stunden vor dem Termin nicht abgesagt haben.
Widerruf Fernabsatzgesetz:
a) Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
b) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer (City-Makler.net® Immobilien in Mittelhessen - Der Wohlfühlmakler, Breslauer Strasse 22, 35510 Butz-bach, Tel: 06033/7459677, Fax: 06033/7459679, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Aus-übung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
c) Folgen des Widerrufs
Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Auftrganehmer alle Zahlungen, die er von dem Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Ver-trags bei dem Auftragnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragneh-mer dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auf-traggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
d) Hat der Auftragnehmer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet wird, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.