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Dienstleistung gemäß BetrSichV und ArbSchG 2
Basierend auf den Grundlagen der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) berate und unterstütze ich Ihr Unternehmen gern bei allen Fragen hinsichtlich der Arbeitssicherheit.
Neben der Beratung, Überprüfung, Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle durchgeführter Maßnahmen biete ich Ihnen des Weiteren folgende Dienstleistungen an:
- die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung,
- Betriebsbegehungen,
- Beurteilung des Arbeitsplatz, wie zum Beispiel von Bildschirmarbeitsplätzen,
- Durchführung der Arbeitsschutz-Ausschuß-Sitzung (ASA),
- jährliche Arbeitsschutzunterweisung für Ihre Mitarbeiter
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Erstellung von Gefahrstoffanweisungen.
Ich würde mich freuen, mit Ihnen ins persönliche Gespräch zu kommen.