Startseite > Immobilien > Gewerbeimmobilien mieten > Nürnberg
Die Welt der Möglichkeiten inmitten der Stadt, Büro/Ausstellung ab 196 m² 1
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 5530 m²
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Miete (netto), monatl. je m²: € 8,50
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 5530 m²
Objektbeschreibung
Unser komplettes Immobilienangebot finden sie auf unserer Homepage www.machatschke.de
Größe:
Büro/Ausstellung:
Es können Flächen in verschiedensten Größordnungen angemietet werden. Ab ca. 196 m² bis hin zu mehreren tausend Quadratmetern.
Stellplätze:
Im Gebäude befindet sich eine mehretagige Tiefgarage mit ca. 140 Stellplätzen
Mietpreise:
Grundsätzlich gilt, dass sich die Mietpreise nach den besonderen mieterspezifischen Anforderungen richten. Als verhandelbare Basis gilt ein Mietpreis von ca. € 8,50/m² zzgl. Nebenkosten, zzgl. MwSt.
Ausstattungsbeschreibung
Ausstattung und Grundrisse sind in Abstimmung mit dem Vermieter variabel und können individuell auf Ihre Vorstellungen realisiert werden.
Lage
· Der Nürnberger Hauptbahnhof ist in ca. 5 Gehminuten erreichbar.
· Die U-Bahn ist ebenfalls in ca. 5 Gehminuten erreichbar.
· Straßenbahnhaltestellen befinden sich ebenfalls am "Plärrer" und "Hauptbahnhof"
Sonstige Angaben
Provision:
jeweils zzgl. Nachweis-Provision: bei Miete 3,57 Monatsmieten inkl. 19 % MwSt. für den Mieter bei einer Vetragslaufzeit bis zu 5 Jahren. Bei längerer Vertragslaufzeit, einschließlich Option, 3,57 % inkl. 19 % MwSt. aus der 10-Jahres-Miete. Die Provision ist fällig und verdient bei Vertragsabschluss.
Irrtum, Auslassungen und Zwischenverwertung bleibt vorbehalten!
Die Weitergabe des Angebotes an Dritte ist provisionspflichtig. Alle Angaben, insbesondere Maßzahlen wie Flächenangaben, Mieteingänge etc., stammen vom Eigentümer, wir übernehmen hierfür keine Gewähr.
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns bitte über das vollständig ausgefüllte Kontaktformular oder rufen uns unter der Telefonnummer 0911/230917-0 an.
Energieausweis:
Zum Zeitpunkt der Aufgabe dieser Immobilienanzeige lag der Energieausweis nach EnEV noch nicht vor. Der Verkäufer/Vermieter/Verpächter/Leasinggeber hat diesen Energieausweis aber spätestens bei der Besichtigung im Original, oder in Kopie vorzulegen, oder seiner Vorlagepflicht durch einen deutlich sichtbaren Aushang, oder Auslegen während der Besichtigung nachzukommen und nach Abschluß eines Kauf-oder Mietvertrages zu übergeben (siehe hierzu §16 EnEV 2014).