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DIE perfekte ANLAGEIMMOBILIE
Kaufpreis: auf Anfrage
Wohnfläche: ca. 1131.7 m²
Grundstück: ca. 1230 m²
Garage/ Stellplatz, Stellplätze
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: 4% zzgl. gesetzliche geltender Mehrwertsteuer
Objektdaten Mehrfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 1131.7 m²
Grundstück: ca. 1230 m²
Etagenzahl: 4
Energie & Baujahr
Baujahr: 1897
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
- im Stadtteil Siegmar gelegen
- Hauptgebäude - erbaut 1897 und 1947 rekonstruiert, wurde 1997 bis ins 1. Halbjahr 1998 saniert
- 7 Wohnungen, 1 Ladengeschäft, 1 Nebengebäude als Gewerbeeinheit
- Vollunterkellerung, separate Kellerkammern und Fahrradkeller
- Anbau mit separatem Zugang - ca. 438 m² gewerblich genutzter Fläche
- wurde bereits 1895 errichtet und 1947 rekonstruiert sowie 1999 teilsaniert
- Elektrik ist noch DDR Standard, alte Heizkörper
- 5 Garagen sind im Grundstück vorhanden
Lage
Chemnitz Siegmar
Der Stadtteil liegt Nahe dem Stadtzentrum. Er ist mit dem PKW binnen wenigen Fahrminuten erreichbar. Öffentliche Verkehrsmittel und der Bahnhof liegen in unmittelbarer Nähe. Sämtliche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, Sport- und Freizeiteinrichtungen befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Auch der Chemnitzer Tierpark ist zu Fuß und dem Fahrrad bequem zu erreichen.
Sonstige Angaben
Raumaufteilung:
Alle Wohnungen sind teilweise mit Laminat ausgestattet
- große Bäder (gefliest mit Wanne)
- Wohnküchen mit Fliesenspiegel
- großzügige Bodenkammern
- Abstellräume auf 1/2 Etage
- ausschließlich 3-4-Raum-Wohnungen
zwischen 65 und 100 m²
Anbau
- Lastenaufzug im Anbau
- elektrische Laderampe im EG
- Kellergeschoß, EG (200 kg/m² Betonboden), 1.OG (150 kg/m² Holzboden) und DG (60 kg/m²)
Besichtigungstermine:
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oder
+ + + + + Tel: 0 3 7 1 - 4 4 9 9 3 3 3 + + + + + + + + +
Die vorstehenden Ausführungen sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es handelt sich um unverbindliche Aussagen, wofür keinerlei Gewähr übernommen wird, ausgenommen sind gegebene Auskünfte, welche auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung zurückzuführen sind