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Die Bundesstadt Bonn verkauft - gegen Gebot - drei Baugrundstücke zur Bebauung mit Mehrfamilienhäusern in Bonn-Röttgen
Preis: € 1.100.000,00
Grundstücksfläche: ca. 2190 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 1.100.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 2190 m²
Lage
Die im Lageplan farbig markierten Baugrundstücke - aus der Umlegung
U 220 Am Hölder entstanden befinden sich im linksrheinischen Stadtbezirk Bonn, im gefragten Höhenortsteil Bonn-Röttgen.
Dort liegen sie nördlich der vorhandenen Bebauung, Richtung Ückesdorf, umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Aufgrund der günstigen Lage bieten diese drei Grundstücke eine unverbaubare Sicht in die nördlich gelegene Rheinebene.
Röttgen selbst ist eingebettet in das Naherholungsgebiet Kottenforst.
Die Wohnlage ist als gut bis sehr gut einzustufen.
Über die Autobahn A 565 ist in wenigen Minuten das überregionale Autobahnnetz erreichbar, wie auch die Bonner Innenstadt.
Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Schlossbachschule (Grundschule) sind fußläufig zu erreichen.
Im Baugebiet ist die Errichtung einer Kindertagesstätte vorgesehen.
Sonstige Angaben
Grundstücke:
Die drei Baugrundstücke Gemarkung Röttgen, Flur 4, Nrn. 1142 (groß 754 qm), 1143 (718 qm) und 1144 (groß 718 qm) sind im als PDF-Datei beigefügten Lageplan farbig angelegt.
Planungsrechtliche Eckdaten:
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7517-12 vom 02.02.2011 beinhaltet bezüglich der Art bzw. des Maßes der zulässigen Nutzung der hier ausgeschriebenen Baugrundstücke die nachstehenden Festsetzungen:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
zwingend III-geschossige Bauweise, offen (o)
Einzelhäuser (Stadtvillen) b4
Grundflächenzahl (GRZ) 0,4
Geschossflächenzahl (GFZ) 1,2
Gebäudehöhe für alle hier betroffenen Grundstücke (GH) 14,5 m
Dächer als Flach- oder Pultdach
Tiefgarage zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs
Kellerräume oder Kellerersatzräume sind im Bauprojekt unterzubringen
Dienstbarkeiten und Baulasten sind nicht vorhanden.
Fragen zu der Bebauungsmöglichkeit der Grundstücke sind mit dem Bauordnungsamt der Bundesstadt Bonn, Stadthaus, Etage 5 A, zu erörtern.
Der dortige Ansprechpartner ist Herr Müller, Tel. 0228/77 2870 (Öffnungszeiten Mo. und Do. von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Do. 14:00 bis 16:00 Uhr).
Einsicht in den Bebauungsplan kann während der Öffnungszeiten (Mo. und Do. von 8:00 bis 18:00 Uhr, Di., Mi. und Fr. 8:00 bis 13:00 Uhr) beim Amt für Bodenmanagement und Geoinformation (ehem. Kataster- und Vermessungsamt) der Bundesstadt Bonn, Stadthaus, Etage 7 C, genommen werden.
Wohnungsbauförderung:
Auskünfte zur Gewährung Öffentlicher Mittel erteilt das Amt für Soziales und Wohnen, Abteilung Wohnen, Stadthaus, Etage 3 B. Ihr dortiger Ansprechpartner ist Herr Gottschalk, Tel. 0228/77 2903 (Öffnungszeiten Mo. und Do. von 8:00 bis 18:00 Uhr, Di., Mi. und Fr. 8:00 bis 13:00 Uhr)
Allgemeine Konditionen:
Der Käufer verpflichtet sich vertraglich, unverzüglich spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsabschluss - dem Bauordnungsamt vollständige Bauvorlagen entsprechend der Bauprüfverordnung einzureichen und innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Zustimmung/Genehmigung zum Bauvorhaben auf den von der Bundesstadt Bonn erworbenen Baugrundstücken den baurechtlichen Bestimmungen entsprechende Wohnhäuser als KfW-Energiesparhäuser 55 (KfW 55-Haus) zu errichten.
Der Kaufpreis wird binnen 6 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Die Finanzierung des Bauvorhabens muss gewährleistet sein; ein entsprechender Nachweis ist dem Gebot beizufügen.
Bewerbungsverfahren:
Die drei Grundstücke werden im Wege einer gemeinsamen Ausschreibung mit der Maßgabe ausgelobt, dass sie unter folgenden Bedingungen bebaut werden:
Parzelle Nr. 1142: frei finanzierter Wohnungsbau
Parzelle Nr. 1143: öffentlich geförderter Mietwohnungsbau
Parzelle Nr. 1144: Mehrgenerationenwohnen
unter Einbindung einer am Wohnungsmarkt suchenden Interessengruppe.
Der Verkauf erfolgt gegen Gebot; es wird ein Mindestgebot von 1,1 Mio. Euro festgelegt. Die drei Grundstücke werden vollständig beitragsfrei veräußert.
Bei der Entscheidung über die Vergabe wird die Gewichtung:
60 % - Finanzen (Gebot) und 40 % - Konzept (Darstellung der Wohnraumausnutzung für die zwingend vorgegebenen Interessengruppen unter städtebaulichen und sozialen Gesichtspunkten) berücksichtigt.
Interessenten richten Ihre Bewerbung bitte spätestens bis zum
30.09.2016
unter Berücksichtigung des Mindestgebotes an die Bundesstadt Bonn, Amt für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Tourismus, Berliner Platz 2, 53103 Bonn.
Über die Grundstücksvergabe entscheiden die politischen Gremien der Bundesstadt Bonn.
Ansprechpartner:
Bundesstadt Bonn, Amt für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Tourismus,
Loggia am Stadthaus, Thomas-Mann-Straße 4, 53111 Bonn
Frau Stieger, Tel.: 0228/77 4319,
E-Mail: [email protected]
Frau Müller, Tel.: 0228/77 4326,
E-Mail: [email protected]
Frau Kuhnert, Tel.: 0228/77 4212,
E-Mail: [email protected]
Herr Hölscher, Tel.: 0228/77 4321,
E-Mail: [email protected]
Fax: 0228/77 961 9852