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Das bekannte Bürohaus "Neudorfer Tor" direkt am Hauptbahnhof!
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 2854 m²
EDV-Verkablung, Lift, Klimaanlage
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: Provisionspflichtig
Miete (netto), monatl. je m²: € 9,50
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 2854 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 2006
Objektbeschreibung
Charakteristisch für das "Neudorfer Tor" ist die transparente Überbauung der Kammerstraße, die türkisfarbene Passage und die zentrale Lage am Osteingang des Hauptbahnhofs.
Im ersten bis vierten Obergeschoss befinden sich Büroflächen, die derzeit überwiegend Großraumnutzung abbilden. Aufgrund der effizienten Grundrisse lassen sich hier jedoch auch alternative Raumgestaltungen wie Gruppen- oder Einzelbüros darstellen!
Die Straßenfassaden wurden als Doppelfassaden angelegt und ermöglichen somit Schallschutz, Wärmeschutz sowie Sonnenschutz.
Der äußere Bereich des "Neudorfer Tors" erhöht seine Attraktivität durch die begrünten Innenhöfe.
Folgende Flächen stehen zur Anmietung zur Verfügung:
EG: ca. 460 m²
1. OG: ca. 395 m² & ca. 480 m²
2. OG: ca. 395 m² & ca. 480 m² & ca. 164 m² ("Brücke")
3. OG: ca. 480 m²
Ausstattungsbeschreibung
Das Objekt verfügt über zwei Tiefgaragenebenen sowie einige Außenstellplätze.
- Verkabelung vorhanden (mind. Cat-5)
- bildschirmarbeitsplatzgerechte Beleuchtung
- angenehme Kühlung durch Betonkernaktivierung
- flexible Grundrisse
- außenliegend elektrischer Sonnenschutz
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als Link beigefügt oder direkt unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
http://www.realestate.bnpparibas.de/upload/docs/application/pdf/2012-02/agb_der_bnp_paribas_real_estate_gmbh.pdf
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
EnEV Info:
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.