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Dank Erbbaurecht günstig bauen und wohnen 1
Preis: € 6.000,00
Grundstücksfläche: ca. 892 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 6.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 892 m²
Objektbeschreibung
Bei dem hier ausgeschriebenen Liegenschaftsangebot handelt es sich um das im Erbbaurechtsgrundbuch von Fredelsloh Blatt 659 verzeichnete Erbbaurecht (!) an dem im Grundbuch von Fredelsloh Blatt 1052 eingetragenen Grundstück der Gemarkung Fredelsloh, Flur 4, Flurstück 40/5, Gebäude- und Freifläche, Tönnieshof 12.
Fredelsloh befindet sich im Landkreis Northeim und ist ein Stadtteil von Moringen im südlichen Niedersachsen. Fredelsloh zählt ca. 960 Einwohner und liegt nordwestlich der Kernstadt Moringen, nordöstlich der Stadt Uslar und nördlich der Stadt Hardegsen.
Der Erbbaurechtsvertrag wurde im Jahr 1966 unterzeichnet und läuft bis zum 28.02.2046. Eine vorzeitige Verlängerung (Laufzeit 80 Jahre) ist möglich.
Erbbaurechtsgeber ist der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds (Klosterkammer Hannover).
Der jährlich zum 01.09. eines Jahres fällig werdende Erbbauzins beläuft sich auf zur Zeit 349,32 €.
Das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück "Tönnieshof 12 in 37186 Fredelsloh" ist ein 892 m2 großer und bislang unbebauter Bauplatz, welcher in den vergangenen Jahren mangels Pflege stark verwildert ist.
Belastungen sind im Erbbaugrundbuch -bis auf den dinglich gesicherten Erbbauzins- nicht eingetragen.
Auf Nachfrage teilte die Klosterkammer Hannover (Erbbaurechtsgeber) durch Schreiben vom 20.09.2013 mit, dass wenn bei der Veräußerung des Erbbaurechts eine vorzeitige Verlängerung des Erbbaurechts um 80 Jahre gewünscht wird, der Erbbauzins zum jetzigen Zeitpunkt 363,94 € beträgt.
Für weitere Auskünfte oder Informationen wenden Sie sich bitte an den angegebenen Ansprechpartner Herrn Haas.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt.
Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Alle Angaben nach bestem Wissen, Irrtum vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell beurkundete Grundstückskaufvertrag.
Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten
Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Sonstige Angaben
Stichworte:
Bundesland: Niedersachsen, Laufzeit Erbpacht: 28022046.00 Jahre