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Dahoam im Allgäu - altehrwürdiger Pfarrhof für moderne Lebens(t)räume!
Kaufpreis: € 270.000,00
Wohnfläche: ca. 250 m²
Zimmer: 12
Grundstück: ca. 2250 m²
Garten/-mitbenutzung
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 270.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Sonstige
Wohnfläche: ca. 250 m²
Grundstück: ca. 2250 m²
Zimmer: 12
Etagenzahl: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1714
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Ofen
Lage
Ihr neues Zuhause finden Sie in Westendorf im Allgäu. Die etwa 1.800 Einwohner zählende Gemeinde liegt ca. 10 km nordöstlich von Kaufbeuren. Hier lässt sich das Landleben in typisch bayerischer Umgebung - mit Brauchtum, Tradition und Familiensinn - genießen. Ein hoher Erholungs- und Freizeitwert ist insb. durch die Nähe zum Ammersee (ca. 30 Minuten entfernt) garantiert.
In ca. 50 Fahrminuten erreichen Sie Augsburg und nur eine Fahrstunde trennt Sie von der Landeshauptstadt München.
Diese hervorragende Lage macht Westendorf zum attraktiven Wohnort und zugleich zu einem idealen Veranstaltungsort für Tagungen und vieles mehr.
Sonstige Angaben
Jede Menge Geschichte:
Bei dem Baudenkmal handelt es sich um den imposanten Pfarrhof in der Gemeinde Westendorf im Ostallgäu. Der stattliche Satteldachbau - mit traditionellem Wohnhaus und direkt angebautem Zehentstadl (Wirtschaftsteil) - wurde 1714 errichtet. Die mächtigen Korbbogentore des Zehentstadls und der dreistöckige Speicher über Wohn- und Wirtschaftstrakt prägen seit jeher das überaus ansprechende Erscheinungsbild des historischen Gebäudes. Wenn Sie auf der Suche nach einem besonderen Anwesen mit beachtlichem Grundstück (ca. 2.250 m²) und jeder Menge Platz zur Verwirklichung Ihrer Wohn- und Geschäftsideen sind, ist dieser Pfarrhof genau richtig für Sie!
Die Größe des Gebäudes überzeugt! Nach denkmalgerechter Sanierung bietet der ehem. Pfarrhof allein im Wohntrakt eine Wohnfläche von ca. 250 m², verteilt auf 2 Etagen. Zudem sind erhebliche Ausbaureserven vorhanden - im Speicherbereich und natürlich im ehem. Zehentstadl. Einer Erweiterung der Wohnfläche steht nichts im Wege.
Dazu werden Sie viele kleine Schmankel entdecken, die Allgäuer Geschichte und Tradition lebendig werden lassen. Historische Bögen im Treppenhaus, Türen mit Bauernmalerei und ein barocker Dachstuhl laden dazu ein, Altbewährtes mit Neuem zu verbinden.
Auch an modernem Wohnkomfort muss es nicht fehlen. Im Rahmen einer denkmalgerechten Sanierung können auf Wunsch moderne Haustechnik (Heizung, Sanitär, Elektro) eingebaut und denkmalgerechte energetische Maßnahmen (Dämmung der obersten Geschossdecken, Ertüchtigung der Fenster etc.) durchgeführt werden.
Ein großer Garten mit altem Baumbestand und dazugehörigem Nutzgarten runden das eindrucksvolle Anwesen ab. Aus den reizenden Fenstern eröffnet sich ein freier Blick auf den Dorfbach und direkt ins Grüne. Hier muss man sich einfach wohlfühlen.
Jede Menge Potential:
Aufgrund seiner Größe und seiner Bauweise bietet der ehem. Pfarrhof vielfältige Nutzungsalternativen. Das Objekt erfordert Ausdauer, Mut und Fantasie. Diese belohnt es mit viel Platz zum Leben, Arbeiten und Kreativsein.
Das Anwesen eignet sich hervorragend als Seminarhaus oder als Gaststätte mit Biergarten - dazu eine Bühne im ehem. Zehentstadl oder ein Tanzboden im Speicher - fast alles ist möglich.
Die Inanspruchnahme von Steuervorteilen und Zuschüssen aus Denkmalpflegefördermitteln ist denkbar und macht diesen Pfarrhof zur idealen Investition in Ihre Zukunft im Allgäu!
Förderung:
Maßnahmen, die zur Erhaltung und sinnvollen Nutzung des Baudenkmals erforderlich sind, sind - sofern hierzu zuvor die Zustimmung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege erteilt wurde - steuerlich begünstigt (Steuerabschreibungen nach §§ 7i, 10f, 11b EStG). Zuschüsse aus Mitteln der Denkmalpflege sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Grundsatz denkbar.
Hinweis:
Alle Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege übernimmt keinerlei Haftung für evtl. nicht oder nicht mehr zutreffende Angaben.
Der erfolgreiche Verkauf des Anwesens sowie anderweitige Sachverhaltsänderungen sind dem BLfD unverzüglich mitzuteilen. Die Beschreibung des Denkmals (Objektexposé) wird dann auf entsprechenden Hinweis des Verkäufers entfernt werden. Schäden, die durch unterlassene oder fehlerhafte Informationen des Verkäufers entstehen, sind von diesem zu tragen.