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Dachterrasse - Klimaanlage - Open Space - Küche - Sofort einziehen
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 300 m²
EDV-Verkablung, Lift, Klimaanlage
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: Nein
Miete (netto), monatl. je m²: € 9,50
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 300 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 2000
Ausstattungsbeschreibung
repräsentatives, modernes BürogebäudeBaujahr 2000Kühlung der Flächen über BetonkernaktivierungHohlraumbodenCAT6-Verkabelungaußen liegender, elektrischer Sonnenschutzflexible Aufteilung der Flächen nach Mieterwunsch
Lage
Das Gewerbegebiet ?Am Moosfeld? befindet sich im Osten von München im Stadtteil Trudering direkt an der A94, Ausfahrt ?Moosfeld?. Von dort gelangt man in Kürze auf den Münchner Stadtring und den Autobahnring A99.Die U-Bahn Haltestelle "Moosfeld" (U2) ist ca. 10 Gehminuten vom Objekt entfernt. Alternativ gibt es die Möglichkeit, über die nahe gelegene S-Bahnlinie S4 (Haltestelle ?Trudering?), die Innenstadt zu erreichen.Die Fahrtzeit zum Münchner Ostbahnhof beträgt ca. 10 Minuten, der Flughafen München ist in ca. 35 Autominuten zu erreichen. Das Objekt ist von der S-Bahnstation mit zahlreichen Buslinien (90, 138, 139) sehr gut erreichbar, so dass für die Mitarbeiter der ansässigen Unternehmen ein schnelles Erreichen des Standortes ?Moosfeld? gewährleistet ist.Im Gewerbegebiet ?Am Moosfeld? gibt es zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des täglichen Bedarfs. Dort finden Sie u.a. ein Postamt, Restaurants, Banken, ein Reisebüro sowie ein Einkaufszentrum mit diversen Fachgeschäften.
Sonstige Angaben
- Qualität der Ausstattung : Normal ;
- Bodenbelag : Nach Mieterwunsch ;
- Energieausweis : liegt vor ;
- Starkstrom : Nein ;
- Küche vorhanden : Ja ;
- Fußweg zu öffentl. Verkehrsmitteln : 10 Min. ;
- Fahrzeit zum nächsten Hauptbahnhof : 15 Min. ;
- Fahrzeit zur nächsten BAB : 2 Min. ;
- Fahrzeit zum nächsten Flughafen : 35 Min. ;
***HinweisAm 01. Mai 2014 trat die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern abgefordert und kann von Ihnen eingesehen werden.
Stichworte:
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