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Da freut sich jeder Hobbygärtner - 1000 qm Garten 1
Kaufpreis: € 80.000,00
Wohnfläche: ca. 81 m²
Zimmer: 5
Grundstück: ca. 800 m²
Garage/ Stellplatz, Stellplätze
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 80.000,00
Käuferprovision: 3,57% inkl. MwSt.
Objektdaten Doppelhaushälfte
Wohnfläche: ca. 81 m²
Grundstück: ca. 800 m²
Zimmer: 5
Energie & Baujahr
Baujahr: 1890
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Möchten auch Sie sich den Traum vom eigenen Heim für faires Geld verwirklichen?
Dann sollten Sie sich dieses Einfamilienhaus mit schönem Garten und Garage nicht entgehen lassen. Schon ein Blick in das gepflegte Innere genügt, um sich Ihre Familie in diesem trauten Heim vorstellen zu können. Und der Garten mit seinen 1000 qm Grundstück lässt Ihren Vorstellungen vom eigenen Garten ausreichend Raum zur Kreativität!
Wenn Sie bereit sind Ihren Traum zu verwirklichen, zögern Sie nicht und reservieren sich noch heute Ihren persönliche Besichtigungstermin!
Ausstattungsbeschreibung
- Isolierverglasung neu 1998
- Gaszentralheizung
- Doppelgarage
- Speicher
Aufteilung:
EG: Esszimmer, Bad, Küche
OG: 4 Zimmer
Lage
Odernheim am Glan ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim an.
Sonstige Angaben
Wichtiger Hinweis:
Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Stichworte:
Anzahl der Schlafzimmer: 4, Anzahl der Badezimmer: 1