Startseite > Kaufen & Verkaufen > Feinschmecker > Tabakwaren
CE4+ 1100mah Starterset 2 - Jetzt neu mit GS-H2 Verdampfer!
!!!NEU!!! 22 EUR EURO !!!NEU!!!
CE4+ 1100mah Starterset 2 - Jetzt neu mit GS-H2 Verdampfer!
in den Farben Silber, Edelstahl, Rot, Blau, Lila und Pink
!!!!! Dauertiefpreis !!!!!!!
Das günstige Einsteiger-Kit! Eine komplette eGo E-Zigarette, bestehend aus 2 eGo 1100mAh Standartakku, einem USB-Ladekabel, Stecker und GS-H2 Verdampfer mit Wechselkopf.
Dieses E-Zigarette Starterset besticht durch sein ausgesprochen gutes Preis-Leistungsverhältnis. Es eignet sich daher auch sehr gut als Geschenk um mit dem Dampfen seine ersten Erfahrungen zu machen. Denn dieses Set baut auf dem eGo System auf - es ist fast unendlich erweiterbar.
Der Verdampfer: GS-H2, ein einfach zu bedienender CE4 Verdampfer mit Wechselkopf. Zum Einfüllen des E-Liquids wird das Bodenstück abgeschraubt, ca. 1,6ml Liquid direkt aus der Flasche eingefüllt, Ein CE4 Verdampfer produziert soviel dichten Dampf, wie sie es sonst von einer Zigarette an Rauch gewohnt sind. Durch das Update auf den GS-H Verdampfer empfehlen wir, in der Nikotinstärke des Liquids um eine Stufe herunter zu gehnen. Wer zuvor normalstarke Zigaretten geraucht hat, sollte mit Medium Liquid beginnen, wer mittlere bis leichte Zigaretten rauchte ist sicherlich mit einem Low Liquid gut bedient.
Der Akku: Ein 1100mAh eGo Standartakku. Dieser Akku ist seit Jahren erprobt und DER Bestseller in den Startersets. Mit seinen 1100mAh gibt er Leistung für 7 Verdampferfüllungen ab, das entspricht an Zügen fast 9 Schachteln Zigaretten, bis dieser wieder geladen werden muss. Der Akku verfügt über eine 5-Klick Tastensperre gegen ungewolltes auslösen, zum Beispiel beim Transport. Lieferumfang eGo CE4+ 1100mAh Starterset:
2 x E-Zigarette - bestehend aus 1100mAh eGo Akku und zwei GS-H2 Verdampfer
1x Ladekabel & Steker - zum Aufladen des eGo Akku an eem USB-Port
1x Anleitung auf Englisch
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung und jeder Haftung für Sachmängel.
Die Haftung auf Schadenersatz bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt