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Büroneubau Erlangen-Tennenlohe, ca. 8.000 m², Teilflächen ab ca. 2.000 m² möglich 1
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 7755 m²
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Miete (netto), monatl. je m²: € 11,90
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 7755 m²
Objektbeschreibung
Größe
Es entstehen insgesamt ca. 8.000 m² in zwei Bauabschnitten.
Bauabschnitt 2:
Ca. 2.755 m², Teilflächen ab ca. 2.000 m² möglich.
Sollten mehr als ca. 2.755 m² benötigt werden, kann auch kurzfristig die Erstellung eines weiteren Bürogebäudes (Bauabschnitt 3) mit ca. 5.000 m² realisiert werden.
Stellplätze
Auf dem Areal stehen ausreichend Außenstellplätze zur Verfügung.
Mietpreis
ab EUR 11,90/m² zzgl. NK/HZ/MwSt.
jeweils vorbehaltlich einer Überprüfung der Mietersonderwünsche, deren Kosten und Verteilung.
Ausstattungsbeschreibung
Die Gestaltung des Büroneubaus erfolgt in Anlehung an die Architektur der Nachbargebäude. Es entstehen attraktive und helle Büroflächen mit
- Kabelkanälen
- computergerechter Beleuchtung
- Teppichboden
- Sonnenschutz
- flexibler Grundrissgestaltung
- Raumaufteilung nach Mieterwunsch
Lage
Verkehrsgünstige Lage im Industriegebiet Tennenlohe im südwestlichen Bereich von Erlangen.
Entfernungen:
- ca. 3 Fahrminuten zur Autobahn A3
- ca. 10 Fahrminuten in die Erlanger Innenstadt, ca. 19 Fahrminuten in die Nürnberger Innenstadt
- ca. 15 Fahrminuten zum Nürnberger Flughafen
- eine Bushaltestelle erreicht man in ca. 8 Gehminuten, von hier aus ca. 27 Fahrminuten bis zum Erlanger Hauptbahnhof.
Sonstige Angaben
Kaution
3 Monatsmieten. Diese kann durch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft erbracht werden.
Besichtigung
Jederzeit, ausschließlich über unser Büro möglich.
Provision
Im Erfolgsfall fällt für den Mieter folgende Nachweis-/Vermittlungsprovision an:
Mietvertragslaufzeit unter 10 Jahren 3,57 Nettomonatsmieten inkl. MwSt.
Mietvertragslaufzeit ab 10 Jahren 4,76 Nettomonatsmieten inkl. MwSt.
- Ein für den Mieter eingetragenes Optionsrecht gilt als Mietvertragslaufzeit.
- Fällig bei Vertragsabschluss.
* Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV ist der Verkäufer/Vermietet jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf- bzw. Mietinteressen den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original oder als Kopie zu übergeben. *
Wir werden tätig auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf www.temme.de einsehbar sind.