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Bürohaus in werbewirksamer Lage am Zülpicher Platz
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 876 m²
EDV-Verkablung
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allg...
Miete (netto), monatl. je m²: € 12,50
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 876 m²
Objektbeschreibung
Das 7-geschossige Bürogebäude mit Granitfassade liegt in werbewirksamer Ringlage und verfügt über ein repräsentatives Entrée im Erdgeschoss, mit großzügigen Aufzugsanlagen. Die Büroflächen bieten ein modernes, gepflegtes Arbeitsambiente.
Ausstattungsbeschreibung
- Cat-Verkabelung
- Fensterbank-Kabelkanäle
- Sonnenschutz außenliegend elektrisch
- BAP-gerechte Beleuchtung
- Raumaufteilung ist flexibel gestaltbar durch Gipskarton bzw. Glas bzw. nach Vereinbarung
- textiler Bodenbelag, Holzbodenbelag bzw. nach Vereinbarung
- separate Teeküchen pro Mieteinheit
- getrennte Damen- und Herren- WC-Anlage pro Mieteinheit
- zwei Personenaufzüge
- Restaurants / Cafés in direkter Nachbarschaft
- repräsentativer Eingangsbereich im Erdgeschoss
- REWE und Rossmann im EG
Lage
Die Immobilie befindet sich in der linksrheinischen Büromarktzone City, diese wird einerseits durch den Rhein und andererseits durch den Grüngürtel begrenzt. Durch den charakteristischen Aufbau der Stadt durch die Ringe und die sternförmigen Ausfallstraßen sind einzelne Stadtviertel entstanden, wie das Banken- und Versicherungsviertel sowie das Belgische Viertel. Bedeutende Mikrostandorte sind die Bereiche Kölner Dom, Hauptbahnhof, Neumarkt, MediaPark, der Ring und das Umfeld der Ringe. Die Anbindung an den ÖPNV ist in der City durch zahlreiche U- und Straßenbahnlinien, S-Bahnhöfe sowie Buslinien als gut zu bezeichnen. Der Kölner Autobahnring kann zügig über diverse Ausfallstraßen sowie die verschiedenen Rheinbrücken angefahren werden.
Sonstige Angaben
Bis heute liegt uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Be-sichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.