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Büroflächen Nürnberg-West, ca. 8.000 m², Teilflächen ab ca. 900 m² möglich
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 8000 m²
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Miete (netto), monatl. je m²: € 9,50
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 8000 m²
Objektbeschreibung
Ausführliche Informationen teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Mietpreis
ab EUR 9,50/m² zzgl. NK/HZ/MwSt. in renoviertem/saniertem Zustand.
Je nach Lage und Ausbaustandard der verschiedenen Mieteinheiten und vorbehaltlich einer Überprüfung der Mietersonderwünsche, deren Kosten und Verteilung.
Stellplätze
Es können Stellplätze auf dem Gelände angemietet werden.
Ausstattungsbeschreibung
- hervorragend geeignet für repräsentative und werbewirksame Büronutzungen
- Flexible und innovative Raumkonzepte bieten eine besondere Arbeitsatmosphäre
- Raumtiefen von ca. 19 Metern
- Raumhöhen mind. 4 Meter
- großzügige Fensterfronten
- Verschiedene Büroformen wie Kombi-Büros oder kleinteilig aufgegliederte Büroflächen können hier realisiert werden
- Die Raumaufteilung sowie die Ausstattung können individuell an die Wünsche des Mieters angepasst werden
Lage
Nürnberg-West, Stadtteil Muggenhof. Eine U-Bahn-Haltestelle befindet sich in der unmittelbaren Nähe. Sehr gute Anbindung an die Autobahnen über den Frankenschnellweg und die Südwesttangente, ca. 10 Fahrminuten in die Nürnberger Innenstadt.
Sonstige Angaben
Kaution
3 Monatsmieten. Diese kann durch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft erbracht werden.
Besichtigung
Jederzeit, ausschließlich über unser Büro möglich.
Provision
Im Erfolgsfall fällt für den Mieter folgende Nachweis-/Vermittlungsprovision an:
Mietvertragslaufzeit unter 10 Jahren 3,57 Nettomonatsmieten inkl. MwSt.
Mietvertragslaufzeit ab 10 Jahren 4,76 Nettomonatsmieten inkl. MwSt.
- hierzu zählt auch ein für den Mieter eingetragenes Verlängerungsrecht
- Jeweils zzgl. Mehrwertsteuer, fällig bei Vertragsabschluss.
Bei einer Mietvertragslaufzeit ab 5 Jahren besteht Bereitschaft des Vermieters bezüglich einer Provisionsübernahme zu verhandeln.
* Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV ist der Verkäufer/Vermietet jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf- bzw. Mietinteressen den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original oder als Kopie zu übergeben. *
Wir werden tätig auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf www.temme.de einsehbar sind.