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Büroflächen in ruhiger Lage und mit besonderem Flair 6
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 538 m²
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 538 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 1910
Objektbeschreibung
Getreu dem Motto "Leben und Arbeiten, Kultur und Natur" realisierte man im Jahre 1909 die erste deutsche Gartenstadt im Stadtteil Hellerau. Grundgedanke hierfür war ein Gleichgewicht zwischen Stadt und Land, bebauter Fläche und viel Grün.
Aufgrund der sehr ruhigen Lage, des außergewöhnlichen Flairs und der besonderen Atmosphäre ist das Gebäude-Ensemble heute ein begehrter Veranstaltungsort. Die repräsentativen Tagungs- und Veranstaltungsräume werden gern für Meetings, Seminare und Kongresse genutzt. Viele kleine Firmen haben sich hier angesiedelt.
Der charmante Innenhof mit Brunnen und Sitzplätzen lädt zum Relaxen und Entspannen ein.
Ausstattungsbeschreibung
- lichtdurchflutete Büroräume
- Großraum- und Einzelbüros
- Umbau nach Mieterwunsch möglich
- Bodenbelag: ttw. Parkett oder Teppich
- strukturiertes Datennetz und Internetstandleitung
- Brüstungskanäle bzw. Bodentanks
- Teeküche
- Aufzüge
- Schließanlage
- Lager- und Archivräume vorhanden
- zentrales Wegeleitsysten
Lage
Das Objekt befindet sich im Stadtteil Hellerau, ehemals Vorort von Dresden im Ortsamtsbereich Klotzsche. Das 1911 errichtete Festspielhaus Hellerau ist nur wenige Minuten entfernt. Der Flughafen Dresden sowie die Autobahnen A13 und A4 sind ebenfalls in wenigen Fahrminuten erreichbar.
Sonstige Angaben
Mietpreis auf Anfrage.
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
Bei dem angebotenen Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal. Auf Baudenkmäler finden die §§ 16 Abs. 2-4, 16a EnENV 2014 keine Anwendung.