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Büro-/Praxisflächen in bester Lage 1
Kaltmiete: € 1.440,00
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 180 m²
Lift
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 1.440,00
Mieterprovision: 4.284,- € =2,5 Nettokaltmieten inklusive 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer
Nebenkosten: € 470,00
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 180 m²
Etage: 1
Energie & Baujahr
Baujahr: 1954
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Fernwärme
Heizungsart: Zentral
Endenergieverbrauchs-kennwert: 68.40 kWh/m² Jahr Endenergiebedarf/
-verbrauch Wärme: ca. 68.40 kWh/(m²*a) Endenergiebedarf/
-verbrauch Strom: ca. 290.90 kWh/(m²*a)
Objektbeschreibung
Im 1. Obergeschoss eines Geschäftshauses in der Würzburger Innenstadt befindet sich die ca. 180 m² große Gewerbeeinheit. Die Fläche verteilt sich auf fünf Praxis- /Büroräume, den großzügigen Empfangsbereich, eine Teeküche für die Mitarbeiter und zwei Abstellkammern. Weitere Details: Aufzug, großer Kellerraum, Kunden und Mitarbeiter WC.
Ausstattungsbeschreibung
Die Praxis- /Bürofläche zeichnet sich durch die sehr zentrale Lage, einem guten Zuschnitt sowie einer preiswerten Miete aus. Die Ausstattung im Gesamten ist einfach, aber gepflegt. Die hellen und freundlichen Räume schaffen ein gutes Arbeitsklima.
Lage
Die Gewerbefläche ist in bester Lage der Würzburger Innenstadt in der Kaiserstraße angesiedelt. Der Würzburger Hauptbahnhof ist in fünf bequemen Gehminuten zu erreichen. Die nächste Straßenbahnhaltestelle ist ca. 50 Meter entfernt. Hiermit ist eine einfache Erreichbarkeit für Kunden und Mitarbeiter gewährleistet. Durch die stark frequentierte Fußgängerzone können Sie Ihren eigenen Bekanntheitsgrad erhöhen.
Sonstige Angaben
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Herr Frank Steinmüller steht Ihnen unter seiner direkten Durchwahl 0931-3216959 gerne zur Vereinbarung eines Termins zur Verfügung.
Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Im Übrigen ist die Haftung der Gesellschaft gleich aus welchem Rechtsgrund auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Dies gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.