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Buchhaltung mit Bearbeitungsrückstand? 2
Sie haben einen kleinen oder erheblichen Rückstand in Ihrer Buchhaltung und bereits Schätzungen vom Finanzamt?
Wir helfen Ihnen kurzfristig und kostengünstig Ihre Buchhaltung auf den aktuellen Stand zu bringen, damit Ihr/oder der Steuerberater die notwendigen Steuererklärungen anfertigen kann.
Wir verbuchen die lfd. Geschäftsvorfälle gem. §6 Abs.3 des StBG und liefern Ihnen wichtige betriebswirtschaftliche Auswertungen.
Da wir mit einem Onlinesystem arbeiten können wir unsere Dienstleistung in ganz Deutschland anbieten, da Sie die von Ihnen benötigten Auswertungen jederzeit Online abrufen können um sich einen Überblick über den Bearbeitsstand machen zu können.
Ebenfalls erledigen wir für Sie gerne die Lohnbuchhaltung sowie lfd. Lohnabrechnungen (auch Baulohn) einschließlich aller Meldungen zu den Sozialversicherungsträgern und der Lohnsteueranmeldung.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, denn es gibt keine Probleme sondern nur schlechte Lösungen.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.