Startseite > Immobilien > Gewerbeimmobilien mieten > Essen
BNPPRE - Dietrich-Oppenberg-Haus 1
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 977 m²
EDV-Verkablung, Klimaanlage
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Miete (netto), monatl. je m²: € 10,50
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 977 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 2005
Objektbeschreibung
Insgesamt verfügt die Immobilie über rund 6.361 m² Bürofläche auf 7 Etagen.
Zu Ehren des Gründers und Herausgebers der NRZ Neue Rhein neue Ruhr Zeitung errichtete die Rheinisch Westfälische Verlagsgesellschaft diesen attraktiven und hochwertiges Gebäude am Stadtrand Essens.
Die polygonale Eingangs-Glasfassade, großflächige Fensterfronten sowie das segmentförmige verglaste oberste Geschoss prägen den Charakter des Objektes, welches am Abend über spezielle Lichtbänder in LED-Technik grün illuminiert wird und einen städtebaulichen Akzent setzt.
In der hauseigenen Tiefgarage sind 10 Stellplätze verfügbar, die ebenfalls hinzugemietet werden können.
Ausstattungsbeschreibung
- Bodenbelag: Teppichboden
- EDV-Verkabelung: vom Vormieter vorhanden
- Kabelführung: Doppelboden
- Kühlung: Klimadecken (Kälte/Wärme), Be- und Entlüftungssystem
- Sonnenschutz: Sonnenschutzverglasung und Blendschutz
- Teeküche: in jeder Mieteinheit
- Beleuchtung: Standleuchten EDV-gerecht
- Sicherheits-Kameraüberwachung
- raumhohe Verglasung ohne Brüstung
Lage
Verkehrsanschluss an die Autobahnen:
- A 40 Dortmund/Duisburg
- A 52 Düsseldorf/Essen
- A 42 Oberhausen/Dortmund
Sonstige Angaben
Nichts Passendes gefunden? Dann schauen Sie doch mal unter
https://www.bnppre.de/
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als Link beigefügt oder direkt unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
EnEV Info:
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.