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Bezugsfreie Eigentumswohnung in Leipzig- Gohlis
Kaufpreis: € 59.000,00
Wohnfläche: ca. 49 m²
Zimmer: 2
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 59.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 49 m²
Zimmer: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1900
Objektbeschreibung
Bei der angebotenen Immobilie handelt es sich um eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses mit zusätzlich ausgebautem Dachgeschoss. Das massiv errichtete und unterkellerte Mehrfamilienhaus mit insgesamt 23 Wohnungseinheiten steht unter Denkmalschutz. Das Baujahr ist um 1900 datiert, 1998 wurde das Mehrfamilienhaus umfassend modernisiert. Die Wohnung verfügt über ein Schlafzimmer, einen Wohnraum mit Küchenbereich, einen Flur und einem Badezimmer. Das geflieste Badezimmer ist mit einer Badewanne und einem Fenster ausgestattet. Derzeit ist die Wohnung bezugsfrei und hat ein Sondernutzungsrecht an einem Kellerabteil.
Lage
Die von uns angebotene Immobilie befindet sich im Leipziger Stadtteil Gohlis-Süd, nordwestlich des Stadtzentrums. Gohlis gehört zu den begehrten Stadtteilen Leipzigs. Geschäfte des täglichen Bedarfs, sowie Anschlüsse für die öffentlichen Verkehrsmittel sind in unmittelbarer Umgebung vorhanden. Durch eine Autobahnzufahrt, den Hauptbahnhof und den Flughafen ist Leipzig infrastrukturell gut erschlossen und auch von außerhalb leicht erreichbar. Aber auch kulturell hat Leipzig als so genannte Bach-Stadt mit seiner Leipziger Oper, den zahlreichen Denkmälern und historischen Gebäuden, sowie mit der bekannten Leipziger-Messe eine große Vielfalt zu bieten.
Sonstige Angaben
Das Objekt wird im Rahmen einer Zwangsversteigerung angeboten. Der im Gutachten festgestellte Verkehrswert beläuft sich auf 59.000 €. Ein Erwerb ist vorbehaltlich höherer Gebote voraussichtlich ab 59.000 € provisionsfrei möglich.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Informationen zu diesem Objekt von dritter Hand eingeholt wurden und das Immobilienbüro Feldt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen kann.
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Nach § 16 Abs. 2 EnEv ist ein Energieausweis nur im Falle eines Verkaufs oder ein Neuvermietung vorzulegen. NICHT BEI ZWANGSVERSTEIGERUNGEN.