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Betreuungs- und Entlastungsangebote nach §45b SGB XI 1
Die Wichtel-Agentur ist ein Familien-, Haushalts- und Seniorenservice. Wir sind da, wenn Sie es alleine nicht mehr schaffen: zuverlässig, fleißig, freundlich.
Die Wichtel-Agentur ist eine Agentur für haushaltsnahe Dienstleistungen. Seit 2007 sind wir am Standort Wuppertal / Remscheid mit rund 30 Mitarbeitern tätig.
Ab dem 01.01.2015 stehen diese Leistungen allen Pflegeversicherten, die eine Pflegestufe haben zur Verfügung. Bei Einstufung in die Pflegeversicherung hat jeder Versicherte einen Anspruch auf monatlich 104 EUR bzw. 208 EUR (erhöhte Summe: z.B. bei Demenz). Aber: Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt!
Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz hat sich auch in den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen einiges geändert. Konnten vor 2015 nur Demenzpatienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz die zusätzlichen Betreuungsleistungen / Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI in Anspruch nehmen, so können jetzt auch unter bestimmten Voraussetzungen andere pflegebedürftige Menschen diese Leistungen beantragen. Die frühere Regelung bedachte lediglich bei Demenzpatienten den erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung. Jetzt sind die Leistungen wesentlich ausgeweitet worden.
Wie hoch sind die Betreuungsleistungen/Entlastungsleistungen. Die Leistungen werden nicht nach der Einstufung der Pflegestufe bezahlt, sondern nach der Schwere der Einschränkung der persönlichen Alltagskompetenz. Welche Kriterien für die Beurteilung der Einschränkung der persönlichen Alltagskompetenz bestimmend sind, lesen Sie weiter unten in diesem Beitrag.
Wer beurteilt die Einschränkung der persönlichen Alltagskompetenz
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen legt fest, ob eine Einschränkung der persönlichen Alltagskompetenz vorliegt. Die eingeschränkte Agskompetenz ist nicht zu verwechseln mit der Härtefallregelung.
Welche Leistungen können mit diesen Geldern bezahlt werden
Der Betrag wird nach Zuerkennung nicht einfach nur überwiesen, sondern muss zweckgebunden sein. Bezahlt werden können damit unter anderem Leistungen
Für Kurzzeitpflege
Für Verhinderungspflege
Für teilstationäre Pflege wie Tagesbetreuung (Tagespflege) oder Nachtpflege
Vom ambulanten Pflegedienst
Für nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Angebote
Für anerkannte Haushalts- und Serviceangebote
Für Alltagsbegleiter
Für nach Landesrecht anerkannte ehrenamtliche Helfer
Was sind niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote
Die Betreuungsangebote können sehr vielfältig sein und sollen auch die Angehörigen entlasten.
Hier einige Beispiele
Beratung und Schulung von pflegenden Angehörigen
Stundenweise Betreuung von Demenzkranken
Pflegen von sozialen Kontakten
Betreuung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit
Familien entlastende und unterstützende Dienstleistungen wie z. B. Besuch des Friedhofs, eines Zoos oder Konzerts, öffentlichen Veranstaltungen, Ausflügen
Entlastung der Familie bei Behördengängen, Arztbesuchen,
Unterstützung im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (haushaltsnahe Dienstleistungen)
Unterstützung bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen
Individuelle Hilfe für Organisation und Bewältigung des Alltags
Beaufsichtigung bei Sturzgefahr
Beschäftigungstherapie mit Ergotherapeuten
Entspannungstherapien, Förderung der Motorik
Betreuter Urlaub
Gedächtnistraining, Tanzen, Gymnastik
Förderung von Hobbies und Beschäftigungen
Musiktherapieanleitung
Sitzwachen
Lesen von Büchern, Zeitungen usw.
Diese Leistungen können wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne: 0202 / 96 30 770
Wichtel-Agentur Wuppertal
tel: 0202 / 96 30 770
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