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Bestlage Grunewald! Exklusives Stadthaus 1
Kaufpreis: € 2.550.000,00
Wohnfläche: ca. 515 m²
Zimmer: 9
Grundstück: ca. 885 m²
Garten/-mitbenutzung, Kamin, Klimaanlage, Tiefgarage, Pool, Waschküche
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 2.550.000,00
Käuferprovision: Die Maklercourtage beträgt 7,14 % inklusive MwSt. des beurkundeten Kaufpreises. inkl. MwSt.
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 515 m²
Grundstück: ca. 885 m²
Zimmer: 9
Energie & Baujahr
Baujahr: 1960
Objektbeschreibung
Das Stadthaus befindet sich in in grüner und bevorzugter Lage von Grunewald!
Zu den Besonderheiten der Villa gehören:
- Sonnengrundstück
- Gesamtnutzfläche verteilt auf drei Etagen
- Deckenhöhe beträgt ca. 2,82 m.
- Großzügiger Wohn- und Essbereich.
- Weitläufige Terrasse mit angrenzendem Garten
- Hochwertige Einbauküche
- Elegantes Badezimmer mit Jacuzzi
- Ankleidezimmer
- Luxuriöse Ausstattung
- Moderner Wellnessbereich mit Swimming Pool
- Ruhebereich mit Kamin
- Tiefgarage und zusätzlichen Außenstellplatz vor der Garage
Diese Immobilie wird diskret vermarktet. Auf bildliche Darstellungen haben wir daher leider verzichten müssen. Wir bitten Sie bei Anfrage Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Email, Telefonnummer) vollständig anzugeben, um eine schnelle Bearbeitung ermöglichen zu können.
Gerne stehen wir Ihnen dann für alle weiteren Detailfragen zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns bei Interesse anzusprechen!
Lage
- Bestlage Grunewald
- Ruhig gelegen
- Idyllische Umgebung
- Hohe Wohnqualität
- Diverse Erholungsmöglichkeiten im Umkreis
- Einkaufsmöglichkeiten in näherer Umgebung
- Optimale Verkehrsanbindung an alle Ziele
Sonstige Angaben
Courtage
Die Maklercourtage beträgt 7,14 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie ist verdient und fällig bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages und vom Käufer zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Hinweis
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die in diesem Exposé enthaltenen Informationen und Anhänge sind ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe der Inhalte und Anhänge ist strengstens untersagt. Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.
Geldwäsche
Ein Makler ist nach dem aktuell geltenden Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität seines Kunden festzustellen. Dazu muss sich der Makler den Personalausweis des Kunden zeigen lassen und die Daten vom Ausweis schriftlich festhalten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und vertraulich behandelt. Die Pflichten sind vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Spätestens jedoch, wenn es das erste Mal zu einem Zusammentreffen zwischen Makler und Kunden kommt, z. B. bei einer Besichtigung. Dies gilt in der Regel nur bei Veräußerungsgeschäften. Das Geldwäschegesetz greift nicht bei der Wohnungsvermietung.
01 I Der Immobilienmakler muss den Kunden identifizieren. Dies geschieht bei natürlichen Personen durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, i.d.R. des Personalausweises, oder bei Unternehmen (juristische Personen/Personengesellschaften) durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eines vergleichbaren amtlichen Registers oder Verzeichnisses.
02 I Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde müssen vermerkt werden, z.B. durch eine Kopie des Ausweises.
03 I Ist der Kunde ein Unternehmen, werden die Firmenbezeichnung, der Geschäftszweck, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz der Hauptniederlassung und der Name des gesetzlichen Vertreters vermerkt.
04 I Der Immobilienmakler muss die aufgenommenen Informationen/Kopien laut GwG fünf Jahre lang aufbewahren. Eine Verwendung der Daten zu anderen Zwecken erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von unserer Seite aus nicht.
05 I Der Makler ist dazu verpflichtet zu prüfen, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.
Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage ein detailliertes Exposé zu!
Stichworte:
Anzahl Terrassen: 1, Bundesland: Berlin