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Bestandsflächen & Projektentwicklung in Neuss I 2.500 m² Neubau I Autobahnnähe 4
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: provisionspflichtig für den Mieter
Miete (netto), monatl. je m²: € 8,75
Energie & Baujahr
Baujahr: 1990
Hauptenergieträger: Gas
Ausstattungsbeschreibung
Halle
- ca. 7,00 m Hallenhöhe UKB
- ca. 5 t/m² Bodentraglast
- Andienung über ein ebenerdiges Sektionaltor (elektrisch betrieben)
- Gasgebläseheizung
- getrennte WC-Einheiten (D/H)
- Sozialflächen vorhanden
Büro
- moderne Ausstattung
- Ausbau nach Mieterwunsch
Zudem kann eine Projektentwicklung mit ca. 2.500 m² Nutzfläche auf dem Areal realisiert werden.
Lage
- GI-Gebiet
- Direkte Lage an der B 9 mit hervorragender Sichtbarkeit
- Autobahn A 46 / A 59 in ca. 5 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 15 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 20 Fahrminuten
- ÖPNV-Anbindung über Buslinie 827
Sonstige Angaben
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 3286,40 m², Hallenhöhe: 7,00 m