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Bestandsflächen & Projektentwicklung in Neuss I 2.500 m² Neubau I Autobahnnähe
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: provisionspflichtig für den Mieter
Miete (netto), monatl. je m²: € 8,75
Energie & Baujahr
Baujahr: 1990
Hauptenergieträger: Gas
Ausstattungsbeschreibung
Halle
- ca. 7,00 m Hallenhöhe UKB
- ca. 5 t/m² Bodentraglast
- Andienung über ebenerdiges Sektionaltor (elektrisch betrieben)
- Gasgebläseheizung
- getrennte WC-Einheiten (D/H) vorhanden
- Wasch- und Umkleideraum vorhanden
- GI-Gebiet mit 24/7 Nutzung
Büro
- moderne Ausstattungsmerkmale
- natürlich Be- und Entlüftung
- flexible Grundrissgestaltung
- Ausbau nach Mieterwunsch
Eine Projektentwicklung mit ca. 2.500 m² Nutzfläche kann auf dem Areal zusätzlich realisiert werden, der Ausbau erfolgt nach Mieterwunsch.
Lage
Dieser Gewerbepark liegt in Neuss/Uedesheim und besticht durch seine sehr gute Verkehrsanbindung. Die Autobahnanschlüsse der A 46 und A 57 sind ca. 500 Meter entfernt. Von hier aus besteht eine optimale Anbindung an das Ruhrgebiet, an den Großraum Köln sowie an die Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf. Zudem bestehen sehr gute ÖPNV Anbindung, die Buslinie 827 ist fußläufig zu erreichen.
- Autobahn in ca. 7 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 12 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 20 Fahrminuten
Sonstige Angaben
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 3286,40 m², Hallenhöhe: 7,00 m