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Bestandsflächen & Development in Witten I 40.000 m² I 12,00 m UKB 12
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: provisionspflichtig für den Mieter
Energie & Baujahr
Baujahr: 1974
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Fernwärme
Heizungsart: Fern
Endenergiebedarf: 193.40 kWh/m² Jahr
Endenergiebedarf/-verbrauch Wärme: ca. 193.40 kWh/(m²*a) Endenergiebedarf/
-verbrauch Strom: ca. 25.80 kWh/(m²*a)
Ausstattungsbeschreibung
- bis zu ca. 5,00 m Hallenhöhe UKB (Bestand)
- ca. 12,00 m Hallenhöhe UKB (Neubau)
- ca. 5 t/m² Bodentraglast
- Andienung über 10 Rampentore und 2 ebenerdige Sektionaltore (ca. 4,00 x 5,00 m) (Halle A)
- Andienung über Rampentore und ebenerdige Sektionaltore (Neubau)
- Andienung über ebenerdige Sektionaltore (Halle M und P)
- Kranbahnanlage möglich
- teilweise Kalthalle (Halle M und P)
- Gleisanschluss vorhanden
- 24/7-Nutzung möglich (GI-Gebiet)
- ca. 4.000 m² Bürofläche optional anmietbar
- Ausbau der Büroflächen nach Mieterwunsch
Lage
- GE-Gebiet Witten-Rüdinghausen
- Autobahn A 43 / A 44 / A 45 in ca. 7 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 15 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 20 Fahrminuten
Sonstige Angaben
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 10000,00 m², Hallenhöhe: 12,00 m