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Befahrbare Halle mit zwei Rolltoren und zwei Stellplätzen im Industriegebiet am Leimbach 1
Kaltmiete: € 800,00
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 800,00
Mieterprovision: 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19% ges. Mehrwertsteuer
Nebenkosten: € 150,00
Objektbeschreibung
Die befahrbare Halle mit zwei Rolltoren und zwei Stellplätzen im Hof liegt in einer Seitenstraße am Feldrand im Industriegebiet am Leimbach am nordwestlichen Ortsrand von 69226 Nußloch. Der Vermieter betreibt ein Gewerbe in dem linken Teil der dreiteiligen Halle.
Lage
Die befahrbare Halle mit zwei Rolltoren und zwei Stellplätzen im Hof liegt in einer Seitenstraße am Feldrand im Industriegebiet am Leimbach am nordwestlichen Ortsrand von 69226 Nußloch. Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, Behörden und Ärzte sind entlang der Hauptstraße und am Marktplatz in Nußloch vielfältig vorhanden und mit dem Fahrrad oder mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Bushaltestellen in ca. 5 Minuten Fußentfernung ermöglichen denAnschluß an den öffentlichen Nahverkehr in die umgebenden Orte sowie zu den Bahnhöfen Wiesloch-Walldorf und Sandhausen-St. Ilgen mit S-Bahn-Verbindungen zu den Hauptbahnhöfen von Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe,
Sonstige Angaben
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben erfolgen im Auftrag des Verkäufers. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
2. Mit Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen sofort oder später geschlossenen Kauf- Miet- Pacht- Erbpacht- oder sonstigen Vertrages, durch welchen in wirtschaftlicher Hinsicht ganz oder teilweise der angestrebte Vertragszweck erreicht wird, ist die ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen.
3. Der Auftraggeber kann sich nur dann darauf berufen, bereits von einem Angebot gewusst zu haben, wenn er uns dies bei mündlichen Angeboten sofort oder bei einem schriftlichen Angebot innerhalb 7 Tagen nach Erhalt des Angebotes per Einschreiben mitteilt und gleichzeitig den Nachweis erbringt, woher die Vorkenntnis stammt. Unterlässt er diese Mitteilung, so ist er zur Provisionszahlung verpflichtet.
4. Die Weitergabe von Angeboten ist unzulässig und verpflichtet zu Schadenersatz. Die Aufnahme von Verhandlungen bedingt das Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen. Einer Tätigkeit für beide Vertragspartner wird zugestimmt.