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Bauplatz in exponierter Lage inklusive kleinem und privaten Waldstück 1
Preis: € 65.000,00
Grundstücksfläche: ca. 3253 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 65.000,00
Käuferprovision: 3,57% inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 3253 m²
Objektbeschreibung
Einfach traumhaft --- ein Bauplatz für Ihr Märchenschloss. Am Ende einer Sackgasse gelegen, in wunderschöner Waldrandnähe, genau das richtige Fleckchen für Ihr neues Domizil. Mit insgesamt 3253 qm Fläche, von der 750 qm als Bauplatz ausgewiesen wurden. Also Platz für Sie und Ihre Kinder in Hülle und Fülle. Aber vorsichtig, dieses schöne Fleckchen werden Sie sicherlich mit Hase, Reh und Co.teilen müssen. :-)
Ausstattungsbeschreibung
+ 3253 qm Gesamtfläche inkl.Bauplatz
+ 750 qm Bauplatz
+ am Ende einer Stichstraße gelegen
+ allgemeines Wohngebiet
+ 2-geschoßig plus Dach
+ Traufhöhe 7,5 m bzw. 5,0 m
+ Dachneigung 20 -45 Grad
+ nur Einfamilienhäuser zulässig
+ GFZ 0,8
+ GRZ 0,3
Lage
Das Grundstück liegt in Waldrandnähe in Fischbach bei Kaiserslautern.
Der Ort Fischbach bei Kaiserslautern verfügt über folgende Einrichtungen: Kindergarten,Gemeinschaftshalle, Hotel-Restaurant, Metzger, kleiner Laden zum Einkauf für den täglichen Bedarf. Den nächst größeren Ort Hochspeyer, mit Bahnhof, ausreichender Infrastruktur und verschiedenen Ärzten erreichen Sie in 5 Autominuten. Die Autobahn A 6 finden Sie in ca.7 Minuten Distanz. Die Stadt Kaiserslautern ist 15 km entfernt.
Sonstige Angaben
Wichtiger Hinweis:
Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.