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Bauparzelle 2 in Brandenburg Immenweg - provisionsfrei
Preis: € 31.000,00
Grundstücksfläche: ca. 1008 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 31.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1008 m²
Objektbeschreibung
Sind Sie gern auf dem Wasser unterwegs und suchen Sie ein naturnahes Baugrundstück in der Nähe Ihres Bootsliegeplatzes? In unmittelbarer Nachbarschaft zum Breitlingsee bieten wir Ihnen eine ca. 1.000 m² große Bauparzelle an, für die eine Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienhaus von ca. 100 m² Grundfläche planungsrechtlich zulässig ist. Es liegt ein positiver Vorbescheid gemäß § 59 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der Fassung vom 17.09.2008 (GVBI. I Nr. 14 S. 226) vor.
Erweiterte Objektbeschreibung
Das Ausschreibungsobjekt befindet sich auf dem Flurstück 79/3 der Flur 119 der Gemarkung Brandenburg. Das Flurstück 79/3 ist gegenwärtig Wald im Sinne des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) und wird im Liegenschaftskataster als Gehölzfläche geführt. Das als Bauparzelle 2 bezeichnete Objekt ist eine ca. 1.000 m² große unvermessene Teilfläche des Flurstücks 79/3. Die Bauparzelle hat eine Breite von ca. 24 m (Straßenfront) und eine Länge von ca. 42 m. Die hierfür notwendigen Vermessungsleistungen sind vom Erwerber in Auftrag zu geben. Baugrunduntersuchungen wurden nicht durchgeführt. Vermessungskosten und Kosten von Baugrunduntersuchungen sind vom Interessenten zu tragen.
Verkehrslage / Entfernungen / Mobilität / medizinische Versorgung / Bildung / Kultur / Freizeit
Zum Brandenburger Stadtzentrum sind es 7 km und zur Autobahn (A 2 Anschlussstelle Wollin) sind es rund 11 Kilometer. Eine Haltestelle für den Linienbus B Richtung Bahnhof und Stadtzentrum ist ca. 200 m entfernt. Busse fahren im Stundentakt. Über den Bahnhof besteht Anschluss an den Fernverkehr. Nach Potsdam sind es ca. 60 km und nach Berlin sind es rund 70 km. Die Angebote in Sachen Kultur, Sport und Freizeit sind breit gefächert. (Theater, Symphonieorchester, Bibliothek, Stadtfeste, Parks (BUGA) und Regattastrecke)
Es gibt zahlreiche Einrichtungen zur Kinderbetreuung (Kitas, Hort, Grundschulen, Ganztagsschulen) und weiterführende Bildungseinrichtungen (Gymnasium, Hochschule).
Erschließungssituation
Auf Grund der Lage des Flurstücks in einem gewachsenen Wohngebiet ist davon auszugehen, dass das Flurstück ortsüblich erschlossen ist. Die Zufahrt erfolgt über den Immenweg.
Im Vorbescheid vom 19.02.2016 werden folgende Hinweise zur Erschließung aufgeführt:
Die Wasserversorgung ist durch einen eigenen Brunnen zu sichern.
Für das Wohngebiet im Immenweg erfolgt die Schmutzwasserentsorgung über die mobile Abfuhr abflussloser Sammelgruben. Eine Erschließung an die öffentliche Kanalisation ist nicht vorgesehen.
Die Anlage ist so zu errichten, dass sie den Anforderungen der Grubensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel entspricht.
Hinsichtlich der straßenrechtlichen Erschließung wird auf das B- Planverfahren für den Bereich Libellenweg/Immenweg verwiesen. Der Immenweg wird in diesem Plan als Anliegerstraße mit Erschließungsfunktion ausgewiesen.
Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS-N) und den Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) ergeben sich dafür geplante Ausbaubreiten von 7,75m- 9,00m.
Die Gesamtbreiten müssen frei von jeglicher Bebauung bzw. Zäunen und Außenkanten von Hecken zur Verfügung stehen. Dies betrifft ca. 120 m² der Bauparzelle entlang der Straße. Entsprechend sind die Zufahrten zum Baugrundstück zu planen.
Planungsstand
Die Stadt Brandenburg an der Havel verfügt seit dem 22.04.1999 über einen wirksamen Flächennutzungsplan (FNP). In diesem Plan ist das Flurstück 79/3 als Wohnbaufläche dargestellt.
Die Stadt Brandenburg an der Havel hat die Aufstellung eines Bebauungsplans für das "Wohngebiet am Schmöllner Weg" beschlossen.
Die Bebauungsmöglichkeiten sind durch den Erwerber zu klären. Für ausführlichere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Brandenburg an der Havel (http://www.stadt-brandenburg.de/struktur/struktur/fachbereich-vii-bauen-und-umwelt/).
Lage
Rund 70 km westlich vom Berliner Brandenburger Tor, wo die Bundesstraßen B 1 und B 102 auf die Havel treffen befindet sich die Stadt Brandenburg an der Havel. Die Autobahn A2 tangiert die Stadt südlich und ist ca. 11 km entfernt. Durchdrungen von der Havel und ihren Seen ist die Stadt Brandenburg eine "Stadt im Fluss". Etwa ein fünftel der Gesamtfläche der Stadt besteht aus Wasser. Das Objekt liegt wassernah (der Breitlingsee ist nur 1 km entfernt), nördlich der Bahnlinie Berlin - Magdeburg in der Straße "Immenweg".
Kreis: Brandenburg a. d. Havel, Gemeinde: Brandenburg,
Gemarkung: Brandenburg, Flur: 119, Flurstück: 79/3
Sonstige Angaben
weitere Objektbeschreibung:
Hinweise zum Bauordnungsrecht / Weitere Informationen
Die Bauparzelle 2 liegt in einem Gebiet, welches nach der Karte das Kampfmittelbeseitungsdienstes des Landes Brandenburg als kampfmittelbelastet anzusehen ist. Spätestens zum Baubeginn muss die Kampfmittelfreiheitsbescheinigung vorliegen
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Polizei Brandenburg (Startseite/Online-Services/Überprüfung auf Kampfmittelbelastung/Antragsteller) unter https://polizei.brandenburg.de/kmbd/antrag zu finden.
Die Baumaßnahme liegt im Bereich eines bekannten Bodendenkmals nach § 2 Abs. 2 Ziff. 4 BbgDSchG, das nach §3 BbgDSchG als Bodendenkmal Nr. 4083 in das Verzeichnis der Denkmale eingetragen ist. In mehreren Fundereignissen sind Siedlungsfunde seit dem Neolithikum und Befunde seines bronzezeitlichen Gräberfeldes erfasst worden. Gründe des Denkmalschutzes stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen. Nebenbestimmungen zum Schutz des Bodendenkmals und zu Art und Ausmaß der erforderlichen Bergung und Dokumentation werden im Baugenehmigungsverfahren bestimmt.
Wenn im Rahmen der Vorbereitung eines Bauantrages bzw. einer Bebauung Voruntersuchungen des Baugrundes oder Munitionssucharbeiten durchgeführt werden sollen, sind Erdeingriffe (auch Bohrsondierungen) nur unter Aufsicht der Denkmalschutzbehörde zulässig. Dazu ist bitte rechtzeitig mit der Denkmalschutzbehörde, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel: 586853, ein Termin zu vereinbaren. Beim Auffinden von archäologischen Funden und Befunden entsteht für den Veranlasser die Dokumentationspflicht nach § 7 Abs. 3 BbgDSchG, der Veranlasser des Eingriffs hat im Rahmen des Zumutbaren die Kosten zu tragen. Nach § 7 (6) BbgDSchG haben Verfügungsberechtigte und Veranlasser in Verfahren nach dem Denkmalschutzgesetz Anspruch auf Beratung.
Für das Vorhaben ist eine Waldumwandlung erforderlich, die im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde erteilt wird. Es werden naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen in Form von Ersatzaufforstungen von Laubwald erforderlich. Das Einvernehmen kann laut Vorbescheid vom 19.02.2016 grundsätzlich in Aussicht gestellt werden.
Bei der Teilung des Grundstücks in die dargestellten neuen Flurstücke (siehe Bild 3) ist zu beachten, dass rechtliche Sicherungen für das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht nötig werden. Diese werden innerhalb des jeweiligen Bauantragsverfahrens bearbeitet, bzw. ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Stad Brandenburg an der Havel im Zuge der Teilung unbedingt zu beteiligen.
Für die entsprechenden Bebauungen ist gemäß § 54 BbgBO eine Baugenehmigung zu beantragen.
Die ausgewiesenen Nutzungsarten entsprechen den vorliegenden Katasterangaben und können von den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort abweichen. Alle Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
Die BVVG wird sich nicht an den Kosten von Baugrunduntersuchungen, Waldumwandlung, Vermessung oder der Dokumentationspflicht nach BbgDSchG beteiligen.
In den abzuschließenden Kaufvertrag würden folgende Passagen aufgenommen:
Dem Käufer ist bekannt, dass
· für Bauvorhaben auf dem Kaufgegenstand eine Waldumwandlungsgenehmigung erforderlich ist. Die dafür entstehenden Kosten wurden kaufpreismindernd berücksichtigt. Eine Gewähr, dass diese auch erteilt wird, wird von der Verkäuferin nicht übernommen.
· das Grundstück in einem Gebiet liegt, welches nach der Karte des Kampfmittelbeseitigungsdienstes des Landes Brandenburg als kampfmittelbelastet anzusehen ist. Dazu wird auf die Regelungen des § 4.4 verwiesen. (Für die Kosten zur Beseitigung militärischer Kampfmittel gilt die nachstehende Abrede: Sollte der Käufer zur Erstattung der Kosten von Kampfmittelräumungsmaßnahmen herangezogen werden, die zur Beseitigung einer Gefahr für Leib und Leben erforderlich waren, und sind die Maßnahmen nicht durch von dem Käufer vorgenommene Nutzungsänderungen oder Baumaßnahmen veranlasst worden, wird die Verkäuferin bis zu 90 v. H. dieser Kosten, höchstens aber bis zu 90 v. H. des vereinbarten Kaufpreises, übernehmen. Diese Regelung gilt nur für Räumungsmaßnahmen, mit deren Durchführung innerhalb von fünf Jahren nach dem in § 5 Abs. 1 vereinbarten Stichtag begonnen wird.)
· das kaufgegenständliche Grundstück im Bereich eines bekannten Bodendenkmals nach § 2 Abs. 2 Ziff. 4 BbgDSchG, liegt, welches nach §3 BbgDSchG als Bodendenkmal Nr. 4083 in das Verzeichnis der Denkmale eingetragen ist. In mehreren Fundereignissen sind Siedlungsfunde seit dem Neolithikum und Befunde eines bronzezeitlichen Gräberfeldes erfasst worden. Nebenbestimmungen zum Schutz des Bodendenkmals und zu Art und Ausmaß der erforderlichen Bergung und Dokumentation werden im Baugenehmigungsverfahren bestimmt.
· die Stadt Brandenburg eine Verbreiterung des Immenweges plant. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Bereich der Straßenfront auch eine Inanspruchnahme von Teilen der kaufgegenständlichen Fläche erfolgen könnte.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Ausschreibungen und unser Kartenmaterial:
BB51-2800-071716
Kreis:, Gemeinde:, Gemarkung:, Flur:, Flurstück
Rahmenbedingungen:
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.bvvg.de.
Bitte beachten Sie dabei die Ausschreibungsbedingungen.
Auf unserer Internetseite stehen alle Angebote der BVVG.
Wir freuen uns auf Ihr Gebot bis zu dem angegebenen Ausschreibungsende.
Internetseite des Anbieters:
Sie wollen Acker- und Grünland erwerben oder interessieren sich für Wald, Bauland oder Gebäude im ländlichen Raum? Dann schauen Sie auf die Webseite der BVVG www.bvvg.de. Wir privatisieren im Auftrag des Bundes provisionsfrei in den ostdeutschen Ländern ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen und andere Vermögenswerte.
BVVG-Objektnummer:
BB51-2800-071716
Ansprechpartner/in:
BVVG - Landesniederlassung Brandenburg/Berlin
Herr Tino Birner
Schönhauser Allee 120
10437 Berlin
Tel.: 030 4432-1404
Fax: 030 4432-2250