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Baumängel vorhanden, falsche Bauausführung ?
Sie haben ein Unternehmen mit Bauausführungen beauftragt und es gibt Mängel ?
Sie haben den Unternehmer diese Mängel mitgeteilt, dieser reagiert aber nicht ?
Sie möchten einen Gutachter mit der Sache beauftragen, wissen aber nicht ob Sie die Kosten für das Gutachten vom Unternehmer einfordern können ?
Hierzu hat sich der Bundesgerichtshof nun eindeutig geäußert !
Die Kosten für den Gutachter, sowie die Kosten für Mängelbeseitigung, Schadenersatz und Preisminderung müssen vom Unternehmer in voller Höhe getragen werden.
Weitere Info´s finden Sie unter www.dentzer.de
Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen behilflich.
Den passenden Rechtsanwalt empfehle ich Ihnen ebenso, wie die richtigen Handwerker.
Damit SIE an Ihrer Immobile wieder Freude haben !
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Dentzer
Sachverständigen- und Immobilienbüro
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