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Baumängel vorhanden, falsche Ausführung ? 9
Sie haben ein Unternehmen mit Bauausführungen beauftragt und es gibt Mängel ?
Sie haben den Unternehmer diese Mängel mitgeteilt, dieser reagiert aber nicht ?
Sie möchten einen Gutachter mit der Sache beauftragen, wissen aber nicht ob Sie die Kosten für das Gutachten vom Unternehmer einfordern können ?
Hierzu hat sich der Bundesgerichtshof nun eindeutig geäußert !
Die Kosten für den Gutachter, sowie die Kosten für Mängelbeseitigung, Schadenersatz und Preisminderung müssen vom Unternehmer in voller Höhe getragen werden.
Weitere Info´s finden Sie unter www.dentzer.de
Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen behilflich.
Den passenden Rechtsanwalt empfehle ich Ihnen ebenso, wie die richtigen Handwerker.
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Dentzer
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