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Baulücke in Niederkirchen, sofort bebaubar
Preis: € 42.000,00
Grundstücksfläche: ca. 902 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 42.000,00
Käuferprovision: 2000 € zzgl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 902 m²
Objektbeschreibung
Baulücke in ruhiger Lage von Niederkirchen bei Kaiserslautern. Das Grundstück ist rechteckig zugeschnitten und sofort bebaubar.
Lage
Der Ort Niederkirchen, mit 2200 Einwohnern, zählt zur Verbandsgemeinde Otterberg. Hier vereinen sich ländliches Wohnen und gute Verkehrsanbindung an die B270 oder B48. Die Gemeinde ist durch die A 6 (Anschlussstelle: Kaiserslautern-West oder Enkenbach-Alsenborn) und auch A63 (Anschlussstelle: Winnweiler) an das Autobahnnetz angebunden. Im Supermarkt direkt am Ortseingang findet man alles für den täglichen Bedarf. Ein Kindergarten sowie die Grundschule sind direkt im Ort, weiterführende Schulen mit dem öffentlichen Nahverkehr gut zu erreichen.
Sonstige Angaben
Wichtiger Hinweis:
Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
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Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.