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Baulücke in Neustadt a.d. Aisch - Idyllische Lage mit Gartenland am Pfalzbach 1
Preis: € 169.000,00
Grundstücksfläche: ca. 2308 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 169.000,00
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 2308 m²
Objektbeschreibung
Das Grundstück mit Hanglage befindet sich in ruhiger Wohnlage von Neustadt a.d. Aisch - Am Pfalzbach. Das gesamte Grundstück hat eine Größe von 2.308 m². Die untere Grundstücksteilfläche wird durch reine Wohnbebauung geprägt. Die überwiegende Grundstücksteilfläche im oberen Bereich ist als Gartengrundstück einzustufen.
Die zuständige Baubehörde hat den jetzigen Eigentümern in der Vergangenheit auf Anfrage eine Wohnbebauung mit einem EFH im unteren Teilbereich in Aussicht gestellt. Das Grundstück ist noch nicht an die öffentliche Ver- und Entsorgung angeschlossen.
Bitte stimmen Sie im Vorfeld die Genehmigungsfähigkeit Ihres geplanten Bauvorhabens mit der zuständigen Bauordnungsbehörde ab.
Angaben aufgrund der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung stehen unter www.sparkassen-immo.de/ueber-uns/ zur Verfügung.
Lage
Neustadt a.d. Aisch ist ein Mittelzentrum und mit ihren ca. 12.000 Einwohnern die größte Stadt im Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim. Neustadt a.d. Aisch liegt zwischen den Ballungsgebieten Nürnberg - Fürth - Erlangen und Würzburg - Schweinfurt, im nordwestlichen Teil des Regierungsbezirkes Mittelfranken. Die Entfernung nach Erlangen beträgt ca. 30 km, nach Fürth ca. 35 km, und nach Nürnberg ca. 45 km. Neustadt a.d. Aisch ist sowohl individualverkehrstechnisch als auch mit öffentlichen Verkehrsmittel gut erschlossen.
Den Bürgern steht ein vielfältiges Angebot an Einrichtungen des täglichen Bedarfs zur Verfügung (Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, städtisches Krankenhaus, Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen, Banken, diverse Freizeit-, Sport- und Kulturangebote, Gastronomie).
Neustadt a.d. Aisch bietet seinen Einwohnern fernab der Großstadthektik eine sehr hohe Wohnqualität.
Sonstige Angaben
Anforderung nach dem Geldwäschegesetz:
Gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) benötigen Sie für die Besichtigung einen gültigen amtlichen Ausweis.
Stichworte:
Bundesland: Bayern