Startseite > Immobilien > Grundstück kaufen > Frankfurt (Oder)
Baulücke Görlitzer Straße
Preis: € 17.800,00
Grundstücksfläche: ca. 237 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 17.800,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 237 m²
Objektbeschreibung
Das Maß der baulichen Nutzung Mischgebiet beträgt nach § 17 BauNVO für die Grundflächenzahl GRZ 0,6 und für die Geschossflächenzahl GFZ 1,2. Aufgrund der vorhandenen angrenzenden Bebauung ist jedoch von einer dreigeschossigen Bebauung auszugehen, die mit dem zuständigen Baurechtsamt abzustimmen ist.
Die Medien Gas, Wasser, Abwasser, Elektro und Telekommunikation liegen im Straßenraum Görlitzer Straße an. Für eine Nutzung des Grundstückes als Wohnbebauung ist eine Neuverlegung der Medien auf dem Grundstück erforderlich.
Bevor das Grundstück baulich genutzt werden kann, muss eine Pappel gefällt werden.
Lage
Das Baugrundstück Görlitzer Straße 4 liegt im Stadtteil Altberesinchen in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und ca. 1200 m vom Zentrum entfernt. Der Stadtteil Altberesinchen grenzt an den Bahnhof Frankfurt (Oder) an. Das Objekt liegt im Bebauungsplangebiet BP-03-004.6 Altberesinchen Ost.
Die Straßenfront in der Görlitzer Straße 4 beträgt 12 m, die Grundstückstiefe liegt bei 19 m.
Eine optimale bauliche Auslastung des Grundstücks kann unter Einbeziehung des privaten Grundstücks, Flurstück 64 der Flur 61, sowie der städtischen Flurstücke 58 und 59 als Grün- und Parkflächen erreicht werden. Die Eigentümer des privaten Grundstücks haben gegenüber der Stadt Frankfurt (Oder) die Verkaufsabsicht als Gesamtgrundstück an einen Investor signalisiert.
Sonstige Angaben
Grundstücksdaten:
Flur Flurstück Grundstücksgröße Nutzung Eigentümer
61 158 237 m² Gebäudefläche Stadt Frankfurt (Oder)
61 58 212 m² Grün- und Parkfläche Stadt Frankfurt (Oder)
61 59 387 m² Grün- und Parkfläche Stadt Frankfurt (Oder)
61 64 304 m² Gebäudefläche Privatgrundstück
Kaufpreis:
Der Kaufpreis für die Liegenschaft Görlitzer Straße 4 in Frankfurt (Oder), Flurstück 158 der Flur 61, beträgt
14.700,- €
inklusive Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet in einer Höhe von 3.100,- €.
(die Feststellung des Kaufpreises bezieht sich auf die gegenwärtige Grundstücksqualität)
Die Flurstücke 58 und 59 sind noch entsprechend der beabsichtigten Nutzung zu bewerten.
Der Verkauf bedarf der Zustimmung der städtischen Gremien. Die Stadt Frankfurt (Oder) behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten. Die Einsichtnahme in die Unterlagen der o. g. Immobilie ist nach vorheriger Terminabsprache im Amt des Zentralen Immobilienmanagement, Goepelstraße 38 in 15234 Frankfurt (Oder), Zimmer 2.132, möglich.
Garantieausschluss:
Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit des Grundstücks, des Gebäudes, der Anlagen und Einrichtungen übernimmt die Stadt Frankfurt (Oder) keine Garantie.
Die in diesen Exposes/Beschreibungen enthaltenen Angaben gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sie sind auch keine Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Kaufinteressent ist in jedem Fall gehalten, sich über den Gegenstand ein eigenes Bild zu verschaffen und die für seine Kaufentscheidung notwendigen Informationen selbständig einzuholen.
Die Stadt Frankfurt (Oder) ist frei bei der Vergabe von Grundstücken.