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Baulandfläche mit Meerblick
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 1521 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1521 m²
Objektbeschreibung
Bei dem hier angebotenen Grundbesitz handelt es sich um zwei unbebaute Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 1.521 m² auf dem Oberland der Insel Helgoland in der Nähe der Aufzugsanlage vom Unterland zum Oberland. Beide Grundstücke gewähren einen nahezu freien und unverbaubaren Blick auf die Nordsee, das Unterland der Insel und die Düne. Die Flächen können sowohl einzeln als auch zusammen erworben werden.
Lage
Helgoland ist Deutschlands einzige Hochseeinsel. Bewohnt von rd. 1.400 Einwohnern liegt sie ca. 90 km nordwestlich der Elbmündung und ca. 70 km vom schleswig-holsteinischen Hafen Büsum entfernt in der deutschen Bucht. Helgoland gehört zum Landkreis Pinneberg. Wahrzeichen der Insel ist die Lange Anna, ein markanter Felssolitär, welcher ebenso wie die Hauptinsel aus rotem Buntsandstein besteht. Die Insel hat eine Größe von ca. einem Quadratkilometer; die vorgelagerte
rd. 0,7 Quadratkilometer große Düne verfügt über ausgedehnte Sandstrände. Hier befindet sich auch der Flugplatz, der durch Fähren mit der Hauptinsel verbunden ist.
Helgoland präsentiert sich den Touristen mit einer einzigartigen Flora und Fauna sowie einem milden Klima. Das Seeheilbad gilt als Paradies für Allergiker, weil es anerkanntermaßen nahezu pollenfrei ist.
Stressgeplagte Stadtbewohner können die Sehenswürdigkeiten der Insel in Ruhe genießen, da auf der Insel Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren nur in Ausnahmefällen zugelassen sind. Hier wird der Verkehr schon seit Jahrzehnten mit Elektrofahrzeugen abgewickelt. Helgoland entwickelt sich durch umfangreiche Investitionen im touristischen Bereich zu einer ganzjährig geöffneten vielseitigen
Urlaubs- und Naturerlebnisinsel.
Für den täglichen Lebensbedarf stehen alle erforderlichen Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung.
Neben einem Grundschulbereich besteht die Möglichkeit eines Besuchs der Gemeinschaftsschule.
Die ärztliche Versorgung ist durch ortsansässige Ärzte und ein Krankenhaus gesichert.
Die Insel ist vom Festland über traditionelle Fährrouten ganzjährig von Cuxhaven, sowie in der Hauptsaison von Hamburg, Büsum, Bremerhaven, Wedel und Wilhelmshaven zu erreichen. Täglich werden Flugverbindungen zu dem auf der Düne befindlichen Flugplatz ab Heide/Büsum und Bremerhaven angeboten; regelmäßige Flüge finden auch von Hamburg aus statt.
Sonstige Angaben
Im Baulastenverzeichnis befinden sich nach Auskunft vom 26.03.2014, Az.:BA60148225 (Flurstück 7/1 der Flur 3 Gemarkung Helgoland) und nach Auskunft vom 11.04.2014, Az.: BA60148287 (Flurstück 825 der Flur 3 Gemarkung Helgoland), des Fachdienstes Planen und Bauen des Landkreises Pinneberg keine Eintragungen für den Kaufgegenstand.
Laut Auskunft des Kreises Pinneberg, Fachdienst Umwelt (Bodenschutzbehörde) vom 26.03.2014, Az.: 261-BAK-14060 (Flurstück 7/1 der Flur 3 Gemarkung Helgoland) und Auskunft vom 15.04.2014, Az.: 261-BAK-14072 (Flurstück 825 der Flur 3 Gemarkung Helgoland), liegen keine konkreten Hinweise/Informationen auf eine altlastenverdächtige Fläche oder Altlast (Altstandort oder Altablagerung) oder eine Fläche mit schädlichen Bodenveränderungen vor.
Gemäß Auskunft des Kampfmittelräumdienstes, Az.: 3232-PI-2606d-13, vom 07.03.2013 wurde das Grundstück, Flurstück 7/1 der Flur 3 Gemarkung Helgoland, 1961 mit den damaligen sondiertechnischen Möglichkeiten tiefengeräumt. Somit besteht aus Sicht des Kampfmittelräumdienstes kein weiterer Handlungsbedarf. Da das Vorhandensein eines Blindgängers aber auch nicht ausgeschlossen werden kann, handelt es sich weiterhin um eine Kampfmittelverdachtsfläche. Aus diesem Grund muss eine Sondierung der zu bebauenden Fläche erfolgen. Bei Tiefenbauarbeiten ist
die BGI 833 zu beachten. Gemäß Auskunft des Kampfmittelräumdienstes,
Az.: 3232-PI-2606f-14, vom 20.06.2014 wurde das Grundstück, Flurstück 825 der
Flur 3 Gemarkung Helgoland, 1961 mit den damaligen sondiertechnischen Möglichkeiten tiefengeräumt. Es handelt sich demnach nicht mehr um eine Kampfmittelverdachtsfläche.
Der Kaufgegenstand liegt im Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Helgoland gemäß Anordnung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 03. Februar 2015 (IUD I 6 - Anordnung-Nr.: I/241 SH).
Anhaltspunkte in der Örtlichkeit für Grenzen (Zäune, Hecken etc.) stimmen möglicherweise nicht mit den katasterlich festgelegten Grenzen überein.