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Bauhaus-Ensemble Musikheim / ehemaliges Kleisttheater
Kaufpreis: auf Anfrage
Grundstück: ca. 12500 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Einfamilienhaus
Grundstück: ca. 12500 m²
Lage
Das Objekt befindet sich im Westen der Stadt Frankfurt (Oder), inmitten einer von Wohnbebauung und starker Durchgrünung geprägten Siedlung westlich der denkmalgeschützten Paulinenhofsiedlung (ca.1920 entstanden) und ca. 2 km vom Stadtzentrum entfernt. Die G - Hauptmann- Straße ist vorwiegend mit Anliegerverkehr belegt. Sie befindet sich in einem Gebiet mit guter Infrastruktur. In unmittelbarer Entfernung befinden sich das Gauß-Gymnasium sowie die Erich-Kästner-Grundschule. Haltestellen der Straßenbahn befinden sich ca. 5 Gehminuten entfernt.
Sonstige Angaben
Geschichte und Bestand:
Das bauliche Ensemble entstand nach Plänen des bekannten Leiters der Bauhochschule Weimar Otto Bartning. Es stellt als Baukörper wie auch in seiner ursprünglichen Funktion ein einzigartiges Zeugnis reformpädagogischen Wirkens aus der Weimarer Republik dar.
Der als Musikheim konzipierte Klinkerbau im Stil der neuen Sachlichkeit im Sinne der Bauhausbewegung wurde Ende der 20er Jahre erbaut. Das in zahlreichen Publikationen beschriebene Gebäudeensemble verkörpert architektonisch hierbei insbesondere das Ideal einer neuen Lebensordnung aus der Verbindung von Tanz, Schauspiel und Musik. Architektonisch nehmen insbesondere die Abfolge der Gebäudeteile, die großen Fensterflächen und die Formensprache diesen Anspruch auf. Abgerundet wird das Ensemble durch einen stark begrünten Blockinnenbereich und einem östlich anschließenden Teich. Seit 1945 diente es als neue Spielstätte des Kleisttheaters. 1968 wurde auf der Südseite das Theatercafé mit einem Küchentrakt angebaut.
Mit der Eröffnung des Kleist- Forum 2001 wurde der Spielbetrieb im Theater eingestellt. In den Folgejahren wurde auf dem Gelände befindliche Nebenanlagen wie Probebühne, Fundus, Werkstätten verpachtet, deren Nutzungen vertraglich verhandelt werden können.
Keine Energieausweise wegen energetischer Sanierung, Gebäude bedürfen starker Sanierung.
Denkmalschutz:
Das Musikheim, einschließlich der Einfriedung an der Gerhart- Hauptmann- Straße, steht auf der Denkmalliste des Landes Brandenburg.
Im Zusammenhang mit der Pädagogischen Akademie, heute das Carl- Friedrich- Gauß- Gymnasium, sowie der Hindenburg-, heute Grundschule Erich- Kästner -prägen die drei historischen Gebäude den städtebaulichen Raum in der Gerhart- Hauptmann- Straße.
Planungsrecht:
Im Flächennutzungsplan liegt das Grundstück in einem Bereich, der als Gemeinbedarfsfläche dargestellt ist. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück im Innenbereich nach § 34 BauGB. Der Gebietscharakter ist durch die nähere Umgebung als allgemeines Wohngebiet (WA) gekennzeichnet.
Ver- und Entsorgung:
Das Grundstück ist an die örtlichen Versorgungsnetze für Elektroenergie, Gas, Wasser und Telekommunikation angeschlossen. Schmutz- und Niederschlagswasser werden in das Entsorgungsnetz eingeleitet.
Teilabriss, Sanierung und Neubebauung
Auf Grund des Denkmalstatus, der zentralen städtischen Lage und der besonderen Grundstückssituation ist ein bedeutsames Entwicklungspotenzial vorhanden.
Ausgangspunkt bilden hierbei die unterschiedlichen Gebäudetrakte des denkmalgeschützten Bauhaus-Ensembles. Diese könnte durch eine Neubebauung, die die besondere Formensprache aufnimmt, baulich zu einem Gesamtensemble ergänzt werden.
Die auf dem Gelände für den Spielbetrieb des Kleisttheaters erforderlich gewesenen Nebenanlagen und Anbauten sowie das 1968 errichtete Theatercafé und der Küchentrakt stehen nicht unter Denkmalschutz und können abgerissen werden.
Mögliche Nutzungen:
Dieses Objekt und sein Erweiterungspotenzial sind auf Grund seiner Historie hervorragend zur Nachnutzung für einen Kunst- Campus geeignet. Vorstellbar ist das Wohnen und Arbeiten von Künstlern sowie ergänzende Nutzungen mit Ausstellungs- und Aufführungsräumlichkeiten und einem Café.
Weitere Möglichkeiten werden im Bereich des altengerechten und betreuten Wohnens, in Kombination einer Pflegeeinrichtung gesehen. Hier wäre Potenzial insbesondere für den am unterschiedlichen Betreuungsbedarf ausgerichteten Anforderungen altengerechten Wohnens. Neben kleineren eigenständigen Wohneinheiten sind weitere Formen des Wohnens, wie betreutes Wohnen, Alten-WG sowie eine Pflegeeinrichtung nebst Besucherwohnungen angedacht. Ergänzende medizinische und verwaltungstechnische Einrichtungen sind integrierbar.
Städtebauliche Erweiterung:
Für eine wirtschaftliche Nutzbarkeit des Grundstückes sind unter Wahrung des denkmalpflegerischen Wertes dieser Anlage Ergänzungsbauten möglich. Diese können im Rahmen der nachfolgend dargestellten städtebaulichen Varianten erfolgen. Eine Neubebauung muss in Korrespondenz und unter Berücksichtigung des denkmalgeschützten Bestandes erfolgen. Dabei wird eine halböffentliche Nutzung von Teilbereichen des Denkmals unterstützt.
Zur Nutzung sind Abstimmungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) erforderlich.
Kaufpreis:
Die Stadt Frankfurt (Oder) erwartet die Abgabe Ihrer Gebote!
Garantieausschluss:
Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit des Grundstücks, des Gebäudes, der Anlagen und Einrichtungen übernimmt die Stadt Frankfurt (Oder) keine Garantie.
Die in diesen Exposes/Beschreibungen enthaltenen Angaben gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sie sind auch keine Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Kaufinteressent ist in jedem Fall gehalten, sich über den Gegenstand ein eigenes Bild zu verschaffen und die für seine Kaufentscheidung notwendigen Informationen selbständig einzuholen.
Die Stadt Frankfurt (Oder) ist frei bei der Vergabe von Grundstücken.
Kontakt:
Die Einsichtnahme in die Unterlagen der o.g. Immobilie ist nach vorheriger Terminabsprache im Amt Zentrales Immobilienmanagement der Stadt Frankfurt (Oder), Goepelstraße 38 in 15234 Frankfurt (Oder), Zimmer 2.132,
Tel.-Nr.: 0335/552-6535 bei Herrn Strehlau, möglich.
E-Mail: [email protected]