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Baugrundstücke zur Doppelhausbebauung "Am Hölder" in Bonn-Röttgen für den Eigenheimbau 1
Preis: auf Anfrage
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Lage
Die im als PDF-Datei beigefügten Lageplan farbig markierten Baugrundstücke - aus der Umlegung U 220 Am Hölder entstanden - befinden sich im linksrheinischen Stadtbezirk Bonn, im gefragten Höhenortsteil Bonn-Röttgen. Dort liegen sie nördlich der vorhandenen Bebauung, Richtung Ückesdorf, umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der Höhenortsteil selbst ist eingebettet in das Naherholungsgebiet Kottenforst mit Sicht auf die nördlich gelegene Rheinebene. Die Wohnlage ist als gut einzustufen.
Infrastruktur:
Über die Autobahn A 565 ist in wenigen Minuten das überregionale Autobahnnetz erreichbar, wie auch die Bonner Innenstadt. Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Schlossbachschule (Grundschule) sind fußläufig zu erreichen. Am Rand des Baugebietes ist die Errichtung einer Kindertagesstätte vorgesehen.
Sonstige Angaben
Planungsrechtliche Eckdaten:
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7517-12 vom 02.02.2011 beinhaltet bezüglich der Art bzw. des Maßes der zulässigen Nutzung der hier ausgeschriebenen Baugrundstücke die nachstehenden Festsetzungen:
- Allgemeines Wohngebiet (WA) - II-geschossige Bauweise - offen (o) -
- Wohngebäude mit max. 2 Wohnungen -
- Einzel- und Doppelhäuser zulässig - b1/b2 -
- Grundflächenzahl (GRZ) 0,3 - Geschossflächenzahl (GFZ) 0,6
bzw.
- Allgemeines Wohngebiet (WA) - II-geschossige Bauweise zwingend - offen (o) -
- Wohngebäude mit max. 2 Wohnungen -
- Doppelhäuser- b2/b3
- Grundflächenzahl (GRZ) 0,4 - Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8
- Gebäudehöhe für alle hier betroffenen Grundstücke (GH) 12 m,
Im Baulastenverzeichnis der Bundesstadt Bonn ist bei allen Baugrundstücken für Doppelhaushälften jeweils eine Baulast mit nachfolgendem Inhalt eingetragen:
Verpflichtung zur Grenzbebauung auf der gemeinsamen Grenze zum Nachbargrundstück, Duldungspflicht der Grenzbebauung gegenüber dem Nachbargrundstück sowie Verpflichtung, jede Maßnahme zu unterlassen, die geeignet wäre, die Grenzbebauung zu beeinträchtigen; Geschosszahl, Traufen- und Firsthöhe sowie Dachneigung ist nach Maßgabe der Bauordnungsbehörde mit dem Nachbargebäude abzustimmen.
Bei Erwerb eines mit einer Doppelhaushälfte zu bebauenden Grundstückes muss sich der Käufer vertraglich zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einem Satteldach verpflichten. Abweichend hiervon kann auf die entsprechende Errichtung verzichtet werden, sofern beide Erwerber (im Sinne der vorerwähnten Baulast) verbindlich gemeinsam von einem Satteldach abweichend bauen wollen.
Fragen zu der Bebauungsmöglichkeit der Grundstücke sind mit dem Bauordnungsamt der Bundesstadt Bonn, Stadthaus, Etage 5 A, zu erörtern. Der dortige Ansprechpartner ist Herr Müller, Tel. 0228/77 2870 (Öffnungszeiten Mo. und Do. von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Do. 14:00 bis 16:00 Uhr)
Einsicht in den Bebauungsplan kann während der Öffnungszeiten (Mo. und Do. von 8:00 bis 18:00 Uhr, Di., Mi. und Fr. 8:00 bis 13:00 Uhr) beim Kataster- und Vermessungsamt, der Bundesstadt Bonn, Stadthaus, Etage 7 c, genommen werden.
Kaufpreis + Grundstücksgrößen:
Die Kaufpreise und Größen der Baugrundstücke entnehmen Sie bitte der PDF-Datei "Lageplan, Größen, Preise".
Wohnungsbauförderung:
Auskünfte zur Gewährung öffentlicher Mittel erteilt das Amt für Soziales und Wohnen, Abteilung Wohnen, Stadthaus, Etage 4 C. Ihr dortiger Ansprechpartner ist:
Herr Gottschalk, Tel. 0228/77 2903 (Öffnungszeiten Mo. und Do. von 8:00 bis 18:00 Uhr, Di., Mi. und Fr. 8:00 bis 13:00 Uhr)
Allgemeine Konditionen:
Die Käufer verpflichten sich vertraglich, innerhalb von 2 Jahren auf dem von der Bundesstadt Bonn erworbenen Baugrundstück ein den baurechtlichen Bestimmungen entsprechendes Wohnhaus als KfW-Energiesparhaus 55 (KfW 55-Haus) zu errichten und dieses mindestens 5 Jahre nach der Fertigstellung des Bauwerkes selbst zu nutzen.
Alternativ zum Kauf ist auch die Einräumung eines Erbbaurechtes (Erbbauzins 4 % des Grundstückswertes jährlich, mit Wertsicherungsklausel) möglich, sofern bestimmte Einkommensgrenzen - nachzuweisen durch Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines - nicht überschritten werden.
Beitragssituation:
Neben den in der nachfolgenden Auflistung angegebenen Vorausleistungen auf die Erschließungsbeiträge werden für den Endausbau weitere, über die jetzt genannten Beträge hinausgehende, Erschließungsbeiträge erhoben.
Die beiden Grundstücke Nr. 1299 und 1300 (siehe im Lageplan Nrn. 4 und 5) werden nicht durch die Erschließungsmaßnahme Hedwig-Dransfeld-Straße, Elisabeth-Schwarzhaupt-Straße, Marie-Elisabeth-Lüders-Straße, Susanne-Müller-Straße, Frieda-Nadig-Straße und Helene-Wessel-Straße erschlossen, sondern durch die Erschließungsanlage Am Hölder. Diese Erschließungsanlage (Am Hölder) ist derzeit noch unfertig und über den Zeitpunkt des Beginns des Ausbaus sowie über die Höhe der voraussichtlich zu zahlenden Erschließungsbeiträge können derzeit keine Aussagen getroffen werden. Für die Herstellung dieser Erschließungsanlage werden Erschließungsbeiträge zu einem späteren Zeitpunkt erhoben.
Bewerbungsverfahren:
Ein ausführliches Informationsblatt zum Thema Bewerbung um ein Baugrundstück der Bundesstadt Bonn sowie der für die Bewerbung erforderliche Fragebogen sind diesem Exposé als PDF-Datei "Fragebogen + Informationsblatt" beigefügt.
Interessenten richten ihre schriftliche Bewerbung unter Verwendung des vorgenannten Fragebogens an die Stabsstelle Liegenschaftsmanagement der Bundesstadt Bonn, 53103 Bonn.
Ihr Ansprechpartner:
Bundesstadt Bonn, Stabstelle Liegenschaftsmanagement, Berliner Platz 2, 53103 Bonn
Frau Reintgen, Tel.: 0228/77 4320
E-Mail: [email protected],
Frau Stieger, Tel.: 0228/77 4319
E-Mail: [email protected],
Frau Kuhnert, Tel.: 0228/77 4212
E-Mail: [email protected],
Herr Hölscher, Tel.: 0228/77 4321,
E-Mail: [email protected]
Fax: 0228/77 4347