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Baugrundstücke Zum Oderarm 1
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 1986 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1986 m²
Objektbeschreibung
Daten zum Baufeld
Flur 41
Flurst. 21/2, 127, 131, 134
Größe: ca. 1.986 m²
(Straßenfront ca. 78 m, Tiefe ca. 25 m)
unbebaut
Wegen der fehlenden Tragfähigkeit des Baugrunds sind bo-denverbessernde Maßnahmen erforderlich. Die Kosten kön-nen mit dem Kaufpreis verrechnet werden.
Lage
Das Baufeld befindet sich innerhalb der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Südöstliches Stadtzentrum Frankfurt (Oder). Dank umfangreicher öffentlicher Förderung und privater Investitionen hat sich das Quartier zu einem attraktiven Wohn- und Arbeitsstandort entwickelt. In unmittelbarer Nachbarschaft liegen neben dem Stadtzentrum und dem Campus der Europa-Universität Viadrina auch der denkmalgeschützte Fischerkiez und die Alte Oder mit dem Naherholungsgebiet Ziegenwerder.
Sonstige Angaben
Erschließung:
Alle technischen Medien vorhanden.
Notwendige Stellplätze sind auf dem Grundstück selbst zu schaffen.
Städtbauliche Vorgaben:
Es gelten u.a. die Festsetzungen des Bebauungsplanes BP 02-005 Südöstliches Stadtzentrum Frankfurt (Oder).
Art der baulichen Nutzung: Mischgebiet
Grundflächenzahl: 0,6 (zu 60% überbaubar)
Traufhöhe: 3,5 - 6,0 m
Geschossigkeit: III - IV
Nutzungsmöglichkeiten: Wohnen (ca. 8 Reihenhäuser und
1 Mehrfamilienhaus), nicht störendes Gewerbe
Kaufpreis:
Der Kaufpreis wird durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen unter Berücksichtigung des Gründungsmehraufwandes und der Abrisskosten für das Bestandsgebäude ermittelt.
Keine Provision. Keine Erschließungsbeiträge.
Der Verkauf bedarf der Zustimmung der städtischen Gremien. Voraussetzung sind ein abgestimmtes Konzept und eine tragfähige Finanzierung.
Bei Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum ist eine Förderung durch die Stadt Frankfurt (Oder) und die Investi-tionsbank des Landes Brandenburg (ILB) möglich.
Garantieausschluss:
Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit des Grundstücks, des Gebäudes, der Anlagen und Einrichtungen übernimmt die Stadt Frankfurt (Oder) keine Garantie.
Die in diesen Exposes/Beschreibungen enthaltenen Angaben gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sie sind auch keine Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Kaufinteressent ist in jedem Fall gehalten, sich über den Gegenstand ein eigenes Bild zu verschaffen und die für seine Kaufentscheidung notwendigen Informationen selbständig einzuholen.
Die Stadt Frankfurt (Oder) ist frei bei der Vergabe von Grundstücken.