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Baugrundstücke Fischerstraße 36, 38, 39
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 566 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 566 m²
Objektbeschreibung
drei Baugrundstücke
Grundstücksdaten
Flur 44
Flurstück 168 Größe: ca. 349 m²
Flurstück 169 Größe: ca. 357 m²
Flurstück 65, 66/2 Größe: ca. 566 m²
Lage
Die Grundstücke befinden sich im historischen Fischerkiez in Frankfurt (Oder). Dank umfangreicher öffentlicher Förderung und privater Investitionen hat sich sowohl das Sanierungsgebiet Südliche Fischerstraße / Walter-Korsing-Straße als auch die denkmalgeschützte Gubener Vorstadt insgesamt zu einem der beliebtesten Wohnstandorte in Frankfurt (Oder) entwickelt. In unmittelbarer Nachbarschaft liegt neben dem Stadtzentrum und dem Campus der Europa-Universität Viadrina auch die Alte Oder mit dem Naherholungsgebiet Ziegenwerder.
Sonstige Angaben
Erschließung:
Alle technischen Medien vorhanden.
Notwendige Stellplätze sind auf dem Grundstück selbst zu schaffen.
Städtbauliche Vorgaben:
Es gelten u.a. die Festsetzungen des Bebauungsplanes BP 02-008 Südliche Fischerstraße / Walter-Korsing-Straße und die Denkmalbereichssatzung Gubener Vorstadt.
Art der baulichen Nutzung: Besonderes Wohngebiet
Grundflächenzahl: 0,6 (zu 60% überbaubar)
Geschossigkeit: II
Nutzungsmöglichkeiten: Wohngebäude (Reihen- oder Mehrfamilienhaus) sowie bestimmte gewerbliche Nutzungen
Kaufpreis:
Die Feststellung des Kaufpreises bezieht sich auf die gegenwärtige Grundstücksqualität.
Der verbindliche Kaufpreis wird durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen ermittelt. Eine Verrechnung von Kosten für außergewöhnliche Aufwendungen (Ordnungsmaßnahmen, Gründung o.ä.) ist nach vorheriger Absprache möglich.
Keine Provision. Keine Erschließungsbeiträge.
Der Verkauf bedarf der Zustimmung der städtischen Gremien. Voraussetzung sind ein abgestimmtes Konzept und eine tragfähige Finanzierung.
Bei Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum ist eine Förderung durch die Stadt Frankfurt (Oder) und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) möglich.
Kontakt:
Die Einsichtnahme in die Unterlagen der o. g. Immobilie ist nach vorheriger Terminabsprache im Amt Zentrales Immobilienmanagement der Stadt Frankfurt (Oder), Goepelstraße 38 in 15234 Frankfurt (Oder), Zimmer 2.132,
Tel.-Nr.: 0335/552-6535 bei Herrn Strehlau, möglich.
E-Mail: [email protected]
Garantieausschluss:
Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit des Grundstücks, des Gebäudes, der Anlagen und Einrichtungen übernimmt die Stadt Frankfurt (Oder) keine Garantie.
Die in diesen Exposes/Beschreibungen enthaltenen Angaben gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sie sind auch keine Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Kaufinteressent ist in jedem Fall gehalten, sich über den Gegenstand ein eigenes Bild zu verschaffen und die für seine Kaufentscheidung notwendigen Informationen selbständig einzuholen.
Die Stadt Frankfurt (Oder) ist frei bei der Vergabe von Grundstücken.